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Reiseübersicht
Alter: | 10 - 15 Jahre |
Unterkunft: | Jugendgästehaus |
Verpflegung: | Selbstverpflegung |
Betreuung: | mit Betreuung |
Reiseart: | Jugendreise, Kinderreise, Sommerreise, Sportreise |
Reiseveranstalter: | Oskar lernt Englisch |
Freizeitprogramm
Unser Camp richtet sich an alle, die gerne Sport am und auf dem Wasser machen. Wichtig ist nur, dass ihr keine Scheu vor dem Wasser habt und auch gerne mal "baden" geht.
Unserer Unterkunft ist dafür ideal, da sie direkt am Sorpesee liegt und sich die Wassersportschule im gleichen Gebäude befindet. Für weitere Sportangebote nutzen wir das Campgelände oder den angrenzenden Park.
Auch am Abend erwartet euch ein volles Programm, z.B. beim Lagerfeuer mit Stockbrot, beim Pubquiz oder bei der Disko.
Unterkunft und Verpflegung
Wir wohnen in der gut ausgestatteten Jugendherberge Sorpesee, die wie der Name schon sagt, liegt direkt am namensgebenden Sorpesee.
Die Unterkunft verfügt über ein Multifunktions-Spielfeld, ein Active-Trail-Kletterparcour sowie Tischtennis, Kicker und Airhockey.
Alles in allem garantieren die abwechslungsreiche Landschaft, der herrliche Sorpesee und die moderne Jugendherberge mit unmittelbaren Seezugang spannende, intensive und actionreiche Camptage.
- Unterbringung in Mehrbettzimmern mit Dusche/ WC
- Vollpension
- Obst- und Gemüsesnacks am Nachmittag, Wasser ganztägig
- Erste Mahlzeit Abendessen, letzte Mahlzeit Frühstück
- Berücksichtigung von Essenseinschränkungen
Englisch und Ferienspaß
In unseren Camps betreuen und unterrichten euch ausschließlich englischsprachige, gut ausgebildete und erfahrene Lehrkräfte. Sie begleiten euch während des gesamten Camps auf Englisch und gehen individuell auf eure Vorkenntnisse ein!
- 20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
- Theorie und Projektarbeit
- Gruppengröße von ca. 12 Teilnehmenden
- Einstufungstest und Teilnahmezertifikat
Aktivitäten
- Kanutour
- Floßbau
- Bogenschießen
- Abwechslungsreiches Sportprogramm
- Tägliches Abendprogramm mit Disko, Lagerfeuer, Talentshow uvm.
- Qualifizierte englischsprachige Betreuung
- Englischunterricht am Vormittag
- Campsprache Englisch
- Deutschsprachige Campleitung
Alles über Sprachcamps
Seit mehr als 20 Jahren - englische SprachCamps in Deutschland
Seit über 20 Jahren organisieren wir Englische Sprachcamps in Deutschland. Auch wenn das Grundkonzept seit dieser Zeit unverändert geblieben ist, haben wir unsere Camps Jahr für Jahr weiterentwickelt. In den folgenden Abschnitten versuchen wir, die verschiedenen Aspekte und Maßnahmen, die zum Gelingen unserer Camps beitragen, möglichst umfassend darzustellen.
Konzept der SprachCamps
Das Ziel unserer SprachCamps ist einfach erklärt: Spaß an der englischen Sprache haben, ohne Zwang und ohne auswendig zu lernen. Wie das funktioniert, bedarf etwas mehr Erklärung. Unsere SprachCamps finden in ganz Deutschland statt. Die Kinder können sich eine Aktivität wie Reiten, Mountainbiken, Tanzen, Filmen und vieles mehr für eine oder zwei Wochen aussuchen. Alles findet auf Englisch statt, mit einem geschulten, englischsprachigen Camp-Team. Und weil es ohne Vokabeln und Grammatik nicht geht, gibt es vormittags Englischunterricht. Mit viel Spaß und Elan erklären unsere Betreuerinnen und Betreuer alles, was die Schule noch nicht so gut vermitteln konnte. Nachmittags geht es dann mit der gewählten Aktivität weiter. Urlaub pur, aber mit Lerneffekt.
Englisch im Camp
Alle unsere Camps sind als Sprachcamps konzipiert, d.h. unabhängig von den Aktivitäten ist die Campsprache immer Englisch. Außerdem gibt es am Vormittag Englischunterricht, der sich aufteilt in einen eher theoretischen Sprachunterricht und das Englischprojekt, an dem die Kinder die ganze Woche über mit Unterstützung arbeiten. So gibt es eine gute Mischung zwischen dem Erlernen der Sprache und dem Anwenden und Sprechen. Das kommt in der Schule oft zu kurz. Trotzdem sind es Ferien, es gibt also keine langen Arbeitsblätter auszufüllen oder Bücher zu lesen. Der Ansatz lautet: Learning by doing!
So sieht eine Woche aus ( nur ein Beispiel eines Wochenplans)
FAQ- Häufig gestellte Fragen
Buchung
Ja, der Geschwisterrabatt beträgt 50€ bei SprachCamps und 25€ bei DayCamps, jeweils ab dem 2. Kind.
Nein, einen Freunde - oder Empfehlungsrabatt bieten wir nicht an.
Für SprachCamps ohne Übernachtung bieten wir unsere DayCamps an. Ansonsten ist das nicht möglich.
Grundsätzlich sind die Altersgrenzen bewusst von uns gewählt, damit die Kinder sich nicht langweilen oder überfordert fühlen. Allerdings können wir in Einzelfällen auch Ausnahmen machen, beispielsweise wenn das Alter nur wenige Wochen oder Monate nach oben oder unten abweicht. Bitte kontaktiert uns im Einzelfall um eine mögliche Teilnahme zu besprechen. Deutliche Abweichungen können in der Regel nur an bestimmten Camporten oder leider manchmal auch gar nicht umgesetzt werden.
Schwimmfähigkeiten sind Voraussetzung für alle unsere WassersportCamps, v.a. die Segel - und SurfCamps. Hier müssen wir eine Schwimmfähigkeit von 15 Minuten vorausetzen. Auch die BeachCamps finden zu Teilen im Wasser statt und erste Schwimmfähigkeiten sowie die Erlaubnis, mit uns zu schwimmen, sind erforderlich.
Zahlung
Regulär findet die Bezahlung per Lastschrift statt. Überweisungen sind nach Anfrage auch möglich.
Nein, eine Zahlung per Kreditkarte ist bei uns leider nicht möglich.
Mit Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 150,00 Euro fällig. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Campstart fällig. Die genauen Details dazu finden Sie nach Buchung auf ihrer Rechnung.
Absage
Wenn Sie eine Versicherung gebucht haben und es sich um einen Schadensfall handelt, bekommen Sie das Geld von der Versicherung erstattet. Gerne erhalten Sie hierzu bei Fragen vor der Buchung auch ausführliche Informationen. Sprechen Sie uns bitte einfach an! Ansonsten gelten bei einer Absage der Teilnahme durch den Kunden die Stornokostenregeln unserer AGB.
Ja, das ist unkompliziert möglich. Wir freuen uns natürlich immer, wenn ein anderes Kind nach einer Absage den Platz bekommen kann.
Wenn Sie eine Reiseabbruchversicherung gebucht haben und es sich um einen Schadensfall handelt bekommen Sie ihr Geld anteilig von der Versicherung zurück. Anderenfalls gibt es leider keine Möglichkeit einer Erstattung.
Falls Oskar lernt Englisch ein Camp absagen muss (z.B. wegen zu geringer Nachfrage), dann bieten wir Ihnen die Möglichkeiten zur Umbuchung an oder erstatten Ihnen das bereits gezahlte Geld umgehend zurück.
Versicherung
Wir bieten eine Reiserücktrittskostenversicherung, sowie eine Reiserücktrittskosten - und abbruchversicherung an.
Die Versicherung greift immer dann, wenn das Kind nicht reisefähig ist. Also z.B. durch eine akute Erkrankung. Auch andere Situationen sind abgesichert, beispielsweise ein Todesfall innerhalb der Familie oder andere, schwerwiegende Vorkommniss. Wichtig: Für jeden Schadensfall brauchen wir einen Nachweis, z.B. ein ärztliches Attest. Gerne Informieren wir euch zu allen Fragen bezüglich einer Versicherung auch ausführlich telefonisch oder schriftlich.
Die Reiserücktrittskostenversicherung sichert euch vor der Reise ab, für den Fall das ein Kind das SprachCamp nicht antreten kann. Die Abbruchversicherung schützt auch für den Fall, dass das Kind im Camp krank wird und frühzeitig nach Hause fahren muss.
Unsere Versicherungen greifen auch, für den Fall das ein befreundetes Kind nicht reisefähig ist. Dafür müssen beide Kinder eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben.
An- und Abreise
Die Reiseunterlagen mit allen wichtigen Informationen zu Anreise sowie Ablauf des Camps verschicken wir etwa drei Wochen vor Campstart per Mail.
Wir empfehlen 10€ für eine Woche. Im Camp zahlen wir maximal 5€ pro Tag und Teilnehmer aus, um gerade für die jüngeren Teilnehmer noch etwas den Überblick zu behalten, wieviel Geld maximal in Süßigkeiten, Softdrinks und Chips umgesetzt werden kann.
An einigen Camporten haben die Kinder die Möglichkeit, einen nahe gelegenen Supermarkt oder Kiosk aufzusuchen. Wir fragen daher vor Campstart ab, ob Sie erlauben, dass ihr Kind das Campgelände in der Pause kurz verlassen darf. Das geht aber, auch mit Erlaubnis, immer nur nach Absprache mit einem Betreuenden und in einer Gruppe von mindestens 3 Kindern.
Unser Campteam ist geschult mit Heimweh umzugehen und wird sich natürlich entsprechend darum kümmern. Wir wägen im Einzelfall ab, wie akut die Situation ist und ob wir die Eltern informieren oder ob wir das Kind gut ablenken können. Gerne könnt ihr uns, falls ihr euch Sorgen wegen Heimweh macht oder euer Kind dazu neigt, vor Campstart informieren. Auch Hinweise , wie euer Kind in ungewohnten oder schwierigen Situationen bisher reagiert hat, sind hilfreich. Das macht es vor Ort dann leichter, Situationen entsprechend einzuschätzen vorauschauend zu reagieren.
Ja, in den Pausen zwischen den Aktivitäten haben die Kinder die Möglichkeit, sich auf dem Campgelände auszutoben. Damit auch alle Teilnehmenden wissen, bis wohin sie dabei gehen dürfen, gehen wir am ersten Tag gemeinsam das Campgelände ab und besprechen die Regeln.
Die An- und Abreisezeiten und den Treffpunkt für den Transfer erhaltet ihr zusammen mit den Reisunterlagen ca. drei Wochen vor Campstart.
Nein, der Sammeltransfer, den wir für ausgewählte Camps anbieten, ist optional buchbar.
In der Regel ist die Anreise zwischen 14 - 15 Uhr und die Abreise zwischen 9 - 10 Uhr. Die genauen An- und Abreisezeiten für das jeweilige Camp erhalten Sie aber mit den Campunterlagen ca. drei Wochen vor Campstart.
Eine Vollmacht benötigen wir nur für die Abholung. Diese kann formlos erfolgen und der Campleitung am Anreisetag einfach übergeben werden.
Ja, für die selbstständige Abreise benötigen wir allerdings eine Vollmacht.
Ja, es ist möglich das Kind früher abzuholen, allerdings ist die Talentshow und die Vorstellung des Englischprojektes am Abend des letzten Tages. Bei früherer Abholung kann ihr Kind daran dann in der Regel nicht mehr teilnehmen.
Nein, da wir das Bett auch für die restlichen Tage bezahlen müssen, sowie die Kosten für unser Campteam, können wir bei früherer Abholung keine Ermäßigungen geben.
Wenn ihr etwas aus dem Camp vermisst, meldet euch gerne per Mail bei uns und gebt uns eine Beschreibung oder ein Foto, was ihr vergessen habt! Alle Fundsachen werden nach Campende zu uns ins Büro geschickt, sobald wir diese erhalten, können wir euch die vermissten Sachen zuschicken oder ihr holt sie bei uns ab.
Zimmeraufteilung
Ja, Kinder des gleichen Geschlechts können selbstverständlich gerne ein Zimmer teilen. Gebt dafür einfach den Namen des Freundes oder der Freundin bei der Buchung an. Dann werden wir dies entsprechend bei der Aufteilung berücksichtigen. Wir bitten um Verständnis, dass es in sehr seltenen Fällen dazu kommen könnte, dass ein Wunsch nicht umgesetzt werden kann. Beispielsweise, wenn eine größere Gruppe von Kindern anreist und die Zimmergröße die gemeinsame Unterbringung nicht hergibt. Das ist aber nur Theorie, in der Praxis konnten wir bisher jeden Wunsch auch umsetzen. Und wir würden uns immer rechtzeitig bei euch melden, falls es bei der Aufteilung zu Problemen kommt!
Ja, bei Geschwistern des gleichen Geschlechts ist das möglich. Eine gemeinsame Unterbringung von Geschwistern unterschiedlichen Geschlechts ist leider nicht möglich. Bitte beachtet zusätzlich, dass wir bei größeren Altersunterschieden von Geschwistern bei dem Wunsch der gemeinsamen Unterbringung in der Regel das Zimmer mit weiteren jüngeren Kindern belegen. Wir vermeiden, jüngere Teilnehmer gemeinsam mit dem älteren Geschwisterkind in ein "Teenager"-Zimmer einzuteilen, falls es andere Möglichkeiten der Aufteilung gibt.
Die Zimmergröße ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Es sind aber immer Mehrbettzimmer.
Nein, Einzel - oder Zweibett Zimmer bekommen wir von den Herbergen nicht gestellt. Es ist außerdem sehr schwer neue Freundschaften zu knüpfen, wenn man ganz alleine in einem Zimmer wohnt.
Nein, wir achten bei der Einteilung der Zimmer immer darauf, dass Allein Reisende nicht in ein Zimmer kommen, in dem sich alle andere schon kennen. Selten ergibt es sich, dass wir nur noch ein freies Bett in einem Zimmer haben, in dem z.B. schon 2 Geschwister oder Freunde untergebracht sind. Wenn uns dieser Umstand bei Einteilung bekannt ist, informieren wir die betreffenden Eltern, damit die Kinder sich darauf einstellen können.
Ja, wir teilen die Zimmer nach Geschlecht, Alter und Freundschaften auf. Sehr selten haben wir einen größeren Abstand zwischen den Teilnehmern gleichen Geschlechts. Sollte uns der Abstand zu groß erscheinen, informieren wir die Teilnehmer rechtzeitig und besprechen die Optionen.
Nein, die Zimmer sind nach Alter, Geschlecht und Freundschaften eingeteilt. Hier unterscheiden wir nicht zusätzlich noch nach gebuchter Aktivität. Auch im Englischunterricht trefft ihr auf Kinder aus anderen Zimmern.
In unseren Camps gelten einige Regeln, die wichtigen für einen harmonischen und sicheren Ablauf sind. Unsere Campregeln findet ihr auch nochmal in den Reisenunterlagen.
Handys werden zu Beginn des Camps von unserer Campleitung eingesammelt. Einmal am Tag bekommt ihr die Handys für 30 - 45 Minuten ausgehändigt.
Nein, gerade die jüngeren Kinder haben oft kein eigenes Handy dabei. In der Handyzeit könnt ihr ja auch spielen, quatschen oder entspannen.
Nein, die Handyregelung gilt für alle Kinder gleichermaßen.
Die Campleitung hat jederzeit ihr Telefon dabei. Wenn euer Kind euch in einem dringenden Fall erreichen muss, kann es dafür jederzeit das Telefon der Campleitung nutzen. Für alle anderen Wünsche, vereinbaren wir mit eurem Kind eine passende Alternative, zB indem wir einen SMS nach Hause schicken mit der Bitte um Rückruf während der Telefonzeit.
Während der Handyzeit können ihr die Campleitung anrufen um mit ihrem Kind zu telefonieren. Gerne könnt ihr euch außerhalb dieser Zeiten bei der Campleitung melden, um euch nach eurem Kind zu erkundigen.
Bitte teilt uns mit, falls eurer Kind Medikamente während des Camps einnehmen muss und gebt sie bei Campstart bei der Campleitung ab. Die Ausgabe der Medikamene erfolgt dann vor Ort ensprechend eurer Angaben. Medikamente aller Art dürfen in keinem Fall von den Kindern aufbewahrt werden und müssen immer bei der Campleitung abgegeben werden.
Alle gängigen Essenseinschränkungen - und Allergien können grundsätzlich berücksichtigt werden (vegetarisch, kein Schweinefleisch, glutenfrei, laktosefrei, fruktosefrei). Die Herbergen können jedoch nicht ausschließen, dass sich Spuren von Allergenen im Essen befinden. Bei besonders starken Unverträglichkeiten muss daher immer mit der Herberge abgesprochen werden was möglich ist.
Unsere Campleitung begleitet das Kind natürlich zum Arzt und wird dann umgehend die Eltern informieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Unser Campteam kann keine epileptischen Anfälle und anaphylaktischen Schocks behandeln. Natürlich hat unser Team einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und wird im Notfall die Erstversorgung übernehmen, bei starken Allergien oder Krankheitsbildern bitten wir jedoch vor der Buchung um Rücksprache, damit wir anhand der Erfahrung des Teams besprechen können, was möglich ist.
Bei unseren Unterkünften handelt es sich um ausgewählte Camporte, die wir nach verschiedenen Kriterien auswählen. Nicht jede Unterkunft wird dabei während der Campzeit ausschließlich von uns bewohnt. Wir besprechen mit allen Kindern zum Campstart die Begebenheiten und unsere Campregeln, zusätzlich begehen wir zusammen das Gelände, damit jeder weiß, wo wir uns aufhalten können und wo nicht. Wähend des Camps ist unser Team auch während der Pausen natürlich konstant ansprechbar und betreut und beaufsichtig die Kinder. Das Campteam wohnt außerdem mit den Kindern auf einer Etage, sodass auch abends und nachts immer ein Ansprechpartner in Reichweite ist. Die Häuser sind in der Nacht von außen abgeschlossen, so dass niemand Fremdes Zutritt hat.
Da es sich um Jungendherbergen handelt, gibt es dort natürlich auch andere Schulklassen, Familien oder Veranstaltungen, die parallel zu unserem Camp stattfinden können.
Der Unterricht
Ja, alle unsere Camps sind englische SprachCamps mit Englischunterricht am Vormittag (Ausnahme: Pippilotta Segelschiff). Die gewählte Aktivität findet dann immer nachmittags nach dem Englischunterricht statt. Campsprache während des gesamten Tagesablaufs ist immer Englisch. Lediglich sicherheitsrelevante Themen und Einweisungen zu einigen Aktivitäten sowie der Umgang mit Kooperationspartnern vor Ort (beispielsweise im Kletterpark) finden auf Deutsch statt, damit auch wirklich alles verstanden wird.
Zu Beginn des Camps gibt es ein kurzes Einstufungsgespräch mit unserem Campteam. Hier wird geschaut, wie viel das Kind schon kann, auf welchem Niveau es versteht und antwortet. Nachdem alle Kinder auf diese Art getestet wurden, werden möglichst leistungsgleiche Gruppen gebildet.
Natürlich versuchen wir immer die Interessen der Kinder zu berücksichtigen. Dennoch muss unser Campteam sich schon vor dem Camp einen Plan machen, welchen Unterrichtsstoff sie mit dem Kindern machen wollen. Hierbei haben sie natürlich immer verschiedene Konzepte, um ein möglichst passendes Angebot für die jewilige Gruppe zu finden.
Die Gruppen bestehen aus maximal 12 Teilnehmenden.
Die Campsprache ist Englisch und natürlich motiviert unser Betreuerteam die Kinder auch untereinander Englisch zu sprechen. Während der Pausen und auf den Zimmern werden die Kinder untereinander erfahrungsgemäß Deutsch sprechen.
Für gewöhnlich können unsere Betreuenden kein oder nur sehr wenig Deutsch. Unsere Campleitung spricht natürlich fließend Deutsch und ist für alle Notfälle und Probleme zuständig, die besser auf Deutsch geklärt werden. Auch für die Kommunikation mit den Eltern während der Campzeit und die Organisation vor Ort ist ausschließlich die Campleitung zuständig
Campteam
Alle unsere Betreuenden sind pädagogisch geschult und haben bereits Erfahrung mit der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Außerdem besuchen alle Betreuenden unsere mehrtägigen Oskar-Workshops, damit sie bestens auf die Camps vorbereitet sind.
Ja, alle Betreuenden sind englischsprachig und sprechen die Sprache auf muttersprachlichem Niveau (C2-Niveau).
Ja, alle unsere Betreuenden müssen mindestens volljährig sein und eine entsprechende Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mitbringen. Für gewöhnlich sind unserer Betreuenden zwischen Mitte 20 und 30 Jahre alt.
Unser Betreuungsschlüssel ist 9:1, d.h. in einem Camp mit 36 Teilnehmenden besteht unser Campteam aus 4 Personen.
Programm
Den genauen Campablauf mit beispielhaftem Tagesablauf bekommen die Teilnehmenden mit den Reiseunterlagen ca. drei Wochen vor Campstart. Da die täglichen Aktivitäten immer etwas flexibel sein müssen, z.B. aufgrund von Wetterbedingungen, gibt es dafür keinen festen Ablaufplan vorab. Für eine Übersicht könnt ihr auch in unserem Katalog nachschauen. Einen beispielhaften Ablauf findet ihr auf Seite 9 unter folgendem Link
Die Handyzeiten werden immer möglichst sinnvoll in den Tagesablauf integriert, in der Regel hat sich die Handyzeit in der Pause nach dem Mittagessen oder am am Abend nach dem Abendessen bewährt.
Das Abendprogramm endet in der Regel um 21:30 Uhr, sodass die Nachtruhe um 22 Uhr beginnt.
Nein, alle Eintrittspreise und Fahrtgelder sind im Camppreis inklusive. Lediglich für das Ablegen des VDWS-Grundscheins in unseren Segel- und Surfkursen fällt eine zusätzliche Gebühr an (nicht an allen Orten verfügbar).
Natürlich muss sich niemand von der Burgmauer abseilen, wenn derjenige Höhenangst hat. Eine Teilnahme an den Aktivitäten ist daher in Aktion nicht verpflichtend. Es ist aber nicht möglich, sich außerhalb der Pausen dafür zu entscheiden, ohne die Gruppe in der Unterkunft zu bleiben oder allein auf seinem Zimmer zu bleiben. Sollte es Gründe geben, aus denen eine Teilnahme vorübergehend nicht möglich oder das Verbleiben auf dem Zimmer nötig ist, werden wir das vor Ort besprechen und eine Lösung finden.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für SprachCamps und DayCamps in Deutschland
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter (nachfolgend Oskar lernt Englisch) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.
1. ANMELDUNG UND ABSCHLUSS DES VERTRAGES
Zusammen mit der Internetseite bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
SprachCamps Deutschland die gesamten Vorinformationen zu den SprachCamps
und sind integraler Bestandteil des Reisevertrages.
Mit der Zusendung des Buchungsformulars erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für SprachCamps Deutschland der Oskar lernt Englisch GmbH einverstanden und bietet den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt innerhalb von 14 Tagen mit dem Zugang der Anmeldebestätigung von Oskar lernt Englisch zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Oskar lernt Englisch dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt
ein neues Vertragsangebot vor, an welches Oskar lernt Englisch für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Oskar lernt Englisch bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen wurde und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde dieses innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt oder die Anzahlung erklärt hat. Der Buchende ist Vertragspartner auch für Buchungen, die dritte Personen betreffen, sofern sie durch ihn
vorgenommen werden. Durch seine Anmeldung versichert der Kunde, dass alle Sorgeberechtigten
mit der Teilnahme des Kindes am SprachCamp einverstanden sind.
2. UNSERE LEISTUNGEN
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen
in Prospekt bzw. auf der Webseite, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung verbindlich. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden werden in die Anmeldebestätigung aufgenommen. Besondere Wünsche, wie z. B. Unterbringung mit Freunden oder eine bestimmte Zimmerart, versucht Oskar lernt Englisch nach Möglichkeit zu erfüllen, übernimmt hierfür jedoch keine Garantie. Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig und von Oskar lernt Englisch nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde zurück, so werden die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen erstattet.
3. ZAHLUNGSWEISE
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und den Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung soweit nicht anders vereinbart von 150,- € für SprachCamps mit Übernachtung, 50,- € für SprachCamps ohne Übernachtung, jedoch nicht mehr als 20 % des Reisepreises, fällig. Der Reisepreis ist abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung mit Aushändigung der weiteren Reiseunterlagen, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aufgrund Nichterreichens der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl nicht mehr ausgeübt werden kann, spätestens jedoch vier Wochen vor Reiseantritt, fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Lastschrift. Leistet der Kunde die fälligen Zahlungen nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Oskar lernt Englisch zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt
hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Oskar lernt Englisch berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSON, WIDERRUF
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Oskar lernt Englisch. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch den Kunden oder bei Nichtantritt der Reise steht Oskar lernt Englisch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von dem Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von
Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Als Entschädigung, für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für die Reisevorbereitungen werden die folgenden Ersatzpauschalen berechnet:
• bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn eine Pauschale in Höhe der Anzahlung
• bei Rücktritt bis 40 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
• bei Rücktritt bis 20 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
• bei Rücktritt von weniger als 20 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der
Reise 90 % des Reisepreises.
Eine Erstattung der gebuchten Reiseversicherung ist nicht möglich und daher nicht in den o. a. Pauschalen enthalten. Dies beeinträchtigt nicht das Recht des Kunden nachzuweisen, dass Oskar lernt Englisch keine oder geringere Aufwendungen als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt. Ein Anspruch des Kunden nach Abschluss des Reisevertrages auf Änderung des Reiseortes oder des Reisetermines (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, so kann Oskar lernt Englisch eine Umbuchungsgebühr von 25,- € geltend machen. Innerhalb einer angemessenen Frist kann der Kunde auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner eine dritte Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Oskar lernt Englisch kann dem widersprechen, falls der Dritte den Reiseanforderungen nicht entspricht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die dadurch entstehenden Mehrkosten. Für diese Umbuchung kann Oskar lernt Englisch eine Umbuchungsgebühr von 25,- € geltend machen. Gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB Ein besteht für den Reisenden kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurden.
5. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN WASSERSPORT
Unter Wassersport werden Windsurfen, Segeln, Kitesurfen, Wasserski, Wakeboarding, Kanu- und Kajakfahren und alle anderen Sportarten verstanden, die mit Hilfsmitteln auf oder im Wasser stattfinden. Wassersport findet in der Natur statt und ist von ihr abhängig. Bei Ausfall des Wassersportprogramms oder eines Teiles davon wegen Schlechtwetters besteht daher kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder eines Teiles davon. Das Material ist grundsätzlich versichert. Bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Beschädigung leistet die Versicherung jedoch keinen Ersatz. Gleiches gilt für Schäden, die infolge von Missachtung der Anweisungen oder der Sicherheitsbestimmungen entstehen. In diesen Fällen ist der Teilnehmer
zum Schadensersatz verpflichtet. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, dass der Teilnehmer gesundheitlich und sportlich in der Lage ist am Wassersport teilzunehmen und mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser frei schwimmen kann. Über den Wegfall dieser Voraussetzungen ist Oskar lernt Englisch unverzüglich zu informieren. Wenn die Voraussetzungen während der Reise entfallen, kann der Teilnehmer vom Wassersport ausgeschlossen werden oder, wenn möglich, anderen, für ihn gefahrlosen Beschäftigungen
zugewiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder eines Teiles davon besteht hierbei nicht. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern, Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.
6. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN REITSPORT
Aus Sicherheitsgründen muss jeder Teilnehmer eine Reitkappe und geeignete Bekleidung und Schuhe beim Reiten ständig tragen. Den Hinweisen und Anordnungen des Reiterhofpersonals zum Betriebsablauf, insbesondere zum Umgang mit den Pferden, ist Folge zu leisten. Sollte ein Teilnehmer wiederholt den Anweisungen des Reiterhofpersonals keine Folge leisten und damit sich, andere Teilnehmer oder Pferde gefährden, so kann er von den Reitsportveranstaltungen ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder eines Teiles davon besteht hierbei nicht.
7. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN SEGELSCHIFF PIPPILOTTA
Mit der Einschiffung an Bord wird jeder Teilnehmer Mitglied der Besatzung. Jeder Teilnehmer nimmt im Rahmen der eigenen Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord wie Segelmanöver, See- und Hafenwache, Ruder, Ausguck, Backschaft und Reinschiff teil und verpflichtet sich, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Das Schiff wird am Ende des Törns von den Teilnehmern gründlich gereinigt und sauber hinterlassen. Sollte ein Törn ausfallen, erhalten die Teilnehmer den vollen Reisepreis erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Die Abgangs- bzw. Ankunftshäfen
und -zeiten können aus einem wichtigen Grund verändert werden. Die Teilnehmer haften für die von ihnen verursachten Schäden am Schiff, seiner Einrichtung und Ausrüstung. Außerdem obliegt ihnen die Einhaltung der Pass- und Zollvorschriften.
8. ABHOLUNG, KRANKHEITSKOSTEN
Falls am Rückreisetag der Teilnehmer am Camport nicht bis zu dem in den Reiseunterlagen
angegebenen Zeitpunkt abgeholt wurde, so kann der Teilnehmer ohne weitere Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten den lokalen Jugendbehörden bzw. dem Kindernotdienst übergeben werden. Entstehen Kosten aus der verspäteten Abholung oder der Nicht-Abholung, so sind diese vom Kunden zu tragen. Werden Teilnehmer nicht vom DayCamp abgeholt, so können sie nach einer angemessenen Frist auf Kosten des Kunden zum Kindernotdienst gebracht, bzw. den Jugendbehörden übergeben werden. Die Zeit nach Ende des DayCamps bis zur Abholung kann als Betreuungszeit in Rechnung gestellt werden. Sollte ein Kind während des Aufenthaltes im SprachCamp ärztliche Hilfe benötigen, so gehen alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten (z. B. Fahrtkosten zum Arzt/ Krankenhaus, Kosten der medizinischen Versorgung) zu Lasten des Kunden und sind umgehend nach Vorlage von Belegen zu erstatten.
9. FREIZEITAKTIVITÄTEN
Alle Freizeitaktivitäten und Ausflüge, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind im Reisepreis enthalten. Sie können jedoch von Camp zu Camp variieren und sind ggf. von den Wetterbedingungen abhängig und natürlich von den Interessen der Teilnehmer. Alle genannten Sport- und Kreativaktivitäten und Ausflüge sind als Beispiele zu verstehen. Ein Anspruch auf Angebot oder Teilnahme an bestimmten Sport- und Kreativangeboten und Ausflügen besteht ausdrücklich nicht. Durch seine Anmeldung erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass das Kind an allen beschriebenen Aktivitäten, Sport- und Workshopangeboten im Camp teilnehmen darf, sofern er nichts anderes ausdrücklich erklärt.
10. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (Leistungsänderungen) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Oskar lernt Englisch nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Leistungsänderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Oskar lernt Englisch ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Sollte die notwendig werdende erhebliche Leistungsänderung eine wesentliche Reiseleistung betreffen, so ist der Kunde berechtigt, in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Oskar lernt Englisch eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. In diesem Fall wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. Oskar lernt Englisch verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
11. GEPÄCKBEFÖRDERUNG
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Teilnehmer ein Koffer oder eine Reisetasche sowie ein Handgepäckstück. Abweichungen hiervon sind vor Reiseantritt mit Oskar lernt Englisch abzustimmen.
12. PASS- UND VISAVORSCHRIFTEN
Oskar lernt Englisch steht dafür ein, den Kunden über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Oskar lernt Englisch haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn sie mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, Oskar lernt Englisch hat die Verzögerung
zu vertreten. Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente
und die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst erantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass der Reisepass sowie sonstige benötigte Dokumente ausreichende Gültigkeit besitzen.
13. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmern während der Reise werden von Oskar lernt Englisch zur werblichen Darstellung der Reiseangebote von Oskar lernt Englisch verwendet. Das Einverständnis hierfür gilt als erteilt, sofern bei der Reisebuchung dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
14. INFORMATIONSVERTRAG
Oskar lernt Englisch verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, ihn regelmäßig per Newsletter mit Hinweisen zum Englischlernen, Tipps und Tricks der englischen Sprache und mit Informationen zum Angebot von Oskar lernt Englisch bezüglich SprachCamps, Sprachreisen und Sprachkursen zu versorgen. Der Kunde kann den Informationsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, in dem er am Ende des Newsletters auf den Link „Abmelden“ klickt oder Oskar lernt Englisch die Kündigung in schriftlicher Form zukommen lässt.
15. AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG/ MINDESTTEILNEHMERZAHL
Oskar lernt Englisch kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuelle Mehrkosten, z. B. für die Heimreise, gehen zu Lasten des Kunden. Erstattungen erfolgen entsprechend den Regelungen unter 4. RÜCKTRITT DES KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSON, WIDERRUF. Oskar lernt Englisch kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Reiseausschreibung beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss und in der Buchungsbestätigung wird die Mindestteilnehmerzahl sowie die späteste Rücktrittsfrist angegeben. Oskar lernt Englisch ist verpflichtet, dem Kunden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Oskar lernt Englisch unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Oskar lernt Englisch unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb
von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
16. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die Haftung von Oskar lernt Englisch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Oskar lernt Englisch für einem dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen übernimmt Oskar lernt Englisch keine Haftung. Ausnahme: Die Wertgegenstände werden Oskar lernt Englisch
ausdrücklich zur Verwahrung übergeben. Verursacht ein Teilnehmer Schäden an den Campunterkünften, dem Eigentum von Oskar lernt Englisch oder dem Eigentum anderer Leistungsträger, so sind diese von dem Teilnehmer zu tragen. Benötigt ein Teilnehmer während der Reise ärztliche Hilfe oder medizinische Betreuung, so sind sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen. Oskar lernt Englisch haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Oskar lernt Englisch sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. Oskar lernt Englisch haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Oskar lernt Englisch ursächlich war.
17. GEWÄHRLEISTUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN
Oskar lernt Englisch verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat. Erfüllt Oskar lernt Englisch seine Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Oskar lernt Englisch vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Oskar lernt Englisch vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Oskar lernt Englisch unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Oskar lernt Englisch in Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Oskar lernt Englisch bzw. der Kontaktstelle vor Ort wird in den Reiseunterlagen unterrichtet. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Soweit Oskar lernt Englisch infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde in der Regel weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag nach § 651 l BGB kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Oskar lernt Englisch eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung
entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Oskar lernt Englisch verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Oskar lernt Englisch verweist auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB, wonach dem Reisenden im Falle des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und Unterstützung
bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.
18. VERJÄHRUNG UND GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN
Vertragliche Ansprüche wegen Reisemängeln gemäß § 651 j BGB verjähren innerhalb von zwei Jahren. Diese Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Vertragliche Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Kunde gegenüber Oskar lernt Englisch geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.
19. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge.
20. GERICHTSSTAND
Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Oskar lernt Englisch gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, der Kunde hat nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt. In diesen Fällen ist der Sitz von Oskar lernt Englisch maßgebend. Oskar lernt Englisch ist zur Streitbeilegung mit seinen Kunden bereit. Kunden können sich hierzu an die folgende Verbraucherschlichtungsstelle wenden:
Zentrum für Schlichtung e. V. – Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, Straßburger
Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.
21. VERSICHERUNGEN
Oskar lernt Englisch vermittelt dem Kunden auf Wunsch zusätzliche Reiseversicherungen und Reiseschutzpakete. Hierfür gilt: Erstinformation gemäß § 66 VVG (erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb). Die Reiseversicherung der Würzburger Versicherungs- AG wird vermittelt von: Oskar lernt Englisch GmbH, Lauterstraße 21, 12159 Berlin.
Kontaktdaten der Beschwerde und Schlichtungsstelle: Versicherungsombudsmann
e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Telefon: 0800 3696000, E-Mail: Beschwerde@
versicherungsombudsmann.de.
22. VERANSTALTER
Oskar lernt Englisch GmbH Lauterstraße 21 | 12159 Berlin
Geschäftsführer: Wolfgang Beims | Telefon: 030/33 93 79 40 | Fax: 030/33 93 79 450
Amtsgericht: Berlin Charlottenburg HRB 85583
Stand: August 2022
Hast du noch Fragen?
Patrick und sein Team helfen dir gerne weiter.
Mo-Fr 9-18 Uhr, Sa-So 9-14 Uhr
Reiseübersicht
Alter: | 10 - 15 Jahre |
Unterkunft: | Jugendgästehaus |
Verpflegung: | Selbstverpflegung |
Betreuungsart: | mit Betreuung |
Reiseart: | Jugendreise, Kinderreise, Sommerreise, Sportreise |
Reiseveranstalter: | Oskar lernt Englisch |