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AGB teamZukunft

Allgemeine Geschäftsbedingungen von teamZUKUNFT gGmbH

§ 1 Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von teamZUKUNFT gGmbH sind
Grundlage für alle Verträge/Vereinbarungen und gelten für sämtliche
Leistungen von teamZUKUNFT gGmbH nach Maßgabe des zwischen den
Parteien geschlossenen Vertrages.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der teamZUKUNFT gGmbH gelten
sowohl gegenüber Verbraucher*innen (§ 13 BGB) als auch gegenüber
Unternehmer*innen (§ 14 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine
Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Vertragsgrundlagen
1. Mit der Buchung, die schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet
der*die Kund*in der teamZUKUNFT gGmbH den Abschluss eines Vertrages
auf der Grundlage der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung bzw. des
erhaltenen Angebotes und aller ergänzenden Angaben in den
Buchungsunterlagen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch teamZUKUNFT gGmbH in Form
einer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.
§ 3 Leistungsverpflichtung
1. teamZUKUNFT gGmbH verpflichtet sich zur vollständigen Erbringung der
vereinbarten Leistungen. Die Art, der Umfang und der Preis der vertraglichen
Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt des Buchungsvertrages
unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2. Bei Gefahr für Leib und Leben kann teamZUKUNFT gGmbH die zu
erbringende Leistung (z.B. Unwetterwarnungen) nach Rücksprache mit
dem*der Kund*in, wenn nötig aber auch selbstständig, ändern.
3. Die Programme sind exemplarisch, die Referent*innen behalten sich
Änderungen vor.
4. Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung.
5. Nebenabreden mit unseren Mitarbeiter*innen, die den Umfang unserer
vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Aufsichtspflicht und Verantwortung für Gruppen
1. Nimmt ein*e Kund*in einer Organisation, einer Firma, eines Bildungsträgers
oder einer Einrichtung an einer Veranstaltung bei teamZUKUNFT gGmbH mit
seiner*ihrer Gruppe teil, hat er bei Minderjährigen und/oder beeinträchtigen
Personen seiner*ihrer Gruppe weiterhin die Aufsichtspflicht über diese.
Der*Die Kund*in versichert, dass bei Minderjährigen alle
Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten vorliegen.
2. Sofern oben genannte Betreuungspersonen während des Verlaufs einer
Veranstaltung von teamZUKUNFT gGmbH wichtige Aufgaben (z.B. Anleiten,
Sichern, Führen) im Rahmen eines erlebnispädagogischen Angebotes
übernehmen möchte, müssen sich diese den möglichen Gefahren bewusst sein
und entsprechend Verantwortung tragen. Fühlen sich die Betreuungspersonen
in dieser Situation überfordert, ist dies noch vor Antritt des Projekts bei
teamZUKUNFT gGmbH anzugeben. teamZUKUNFT gGmbH setzt dann eine*n
erforderliche*n zusätzliche*n Trainer*in zzgl. des vereinbarten
Trainerhonorars ein.
3. Minderjährige Teilnehmende können nur in Begleitung des Personen-
sorgeberechtigten oder seines*seiner vorher bestimmten Vertreter*in an
unseren Veranstaltungen teilnehmen.
§ 5 Persönliche Voraussetzung, Gesundheit und Eigenverantwortung
1. Angebote in der Natur beinhalten immer ein gewisses Restrisiko.
teamZUKUNFT gGmbH und die Trainer*innen werden die jeweiligen
Programme immer so gestalten, dass jede*r Teilnehmende einen sicheren
Umgang mit den angebotenen Natursportarten erlernt. Auf gefährliche
Situationen oder Aktionen, die ein Verletzungsrisiko bergen, weisen wir explizit
hin und zeigen Möglichkeiten zur Vermeidung auf. Jede*r Teilnehmende an
unseren Veranstaltungen muss sich darüber bewusst sein, dass er*sie eine
besondere Verantwortung für sich und seine Gruppenmitglieder trägt. Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme an unseren
Veranstaltungen in eigener Verantwortung (auf eigene Gefahr) erfolgt.
2. Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine Teilnahme
bestehen. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen sind bei
teamZUKUNFT gGmbH vor Veranstaltungsbeginn anzugeben. Eine Teilnahme
an unseren Veranstaltungen ist bei normaler psychischer und physischer
Konstitution möglich.
3. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine Teilnahme an unserer
Veranstaltung bei Alkohol- und Drogenkonsum, sowie bei Einnahme sonstiger
bewusstseinsverändernder Mittel untersagt ist. teamZUKUNFT gGmbH haftet
nicht für daraus resultierende Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
4. Bei selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten behalten wir uns vor,
Einzelne oder die gesamte Gruppe vom Projekt auszuschließen.
5. Sicherheitsanweisungen der Trainer*innen sind zu befolgen und dienen der
Sicherheit aller Teilnehmenden. Bei Kletter-, Höhlen- und
Mountainbikeangeboten besteht Helmpflicht. Bei Kanuangeboten besteht
Schwimmwestenpflicht. Nichtschwimmer können an Kanuangeboten nicht
teilnehmen. Bei Aktionen im Wasser muss grundsätzlich jede Person gut
schwimmen können.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Die Veranstaltungskosten sind gemäß den Vereinbarungen im Buchungs-
vertrag bzw. innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung auf die
jeweils angegebene Bankverbindung zu entrichten.
2. Der*Die Kund*in kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er*sie nicht
innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufstellung den offenen Betrag eingehend, auf dem in
der Rechnung genannten Konto leistet.
§ 7 Preis- und Leistungsänderungen
1. Der Inhalt der Leistungen entspricht den Angaben im Buchungsvertrag.
Inhaltliche und didaktische Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten
Vertragsinhalt aus fachlichen Gründen (Aktualisierung, Optimierung) sind
möglich soweit diese im Einklang mit den jeweiligen Leistungszielen stehen.
teamZUKUNFT gGmbH bemüht sich, alle notwendigen Änderungen möglichst
schnell dem*der Kund*in mitzuteilen und einvernehmliche Lösungen zu finden.
2. Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat teamZUKUNFT gGmbH
den*die Kund*in unverzüglich, spätestens 21 Tage vor dem
Veranstaltungstermin, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach
diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
3. Im Falle einer Verlängerung der Veranstaltung um mehr als eine Stunde, die
eindeutig auf den*die Kund*in zurückzuführen ist, behält sich teamZUKUNFT
gGmbH vor den zusätzlichen Personaleinsatz mit 25,00 EURO netto pro
Trainer*in und angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Die Grundlage
hierfür bildet der final abgestimmte Tagesablauf des Buchungsvertrages.
§ 8 Änderungen der Teilnehmendenzahl
1. Eine Berichtigung der Teilnehmendenzahl muss mindestens acht Wochen
vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgen.
2. Bei Gruppenbuchungen (ab 15 Personen) kann eine Anreise mit bis zu 10%
weniger Personen erfolgen, ohne dass eine Entschädigungspflicht entsteht.
Fehlen mehr als 10% der angemeldeten Personen ist der volle vertraglich
vereinbarte Preis pro Person zu zahlen. Berechnungsgrundlage für die zu
zahlende Entschädigung ist die ursprünglich angemeldete und bestätigte
Teilnehmendenzahl.
3. Bei einer Erhöhung der Teilnehmendenzahl wird die tatsächliche
Teilnehmendenzahl berechnet (also der vereinbarte Preis pro Teilnehmer*in x
Anzahl der Teilnehmenden).
§ 9 Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung
1. Sofern Sie als Kund*in Verbraucher*in und damit kein*e Unternehmer*in
im Sinn der §§ 13, 14 BGB sind, steht Ihnen nachfolgendes Widerrufsrecht
zu. Verbraucher*in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem
Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, d. h. nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1
Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1
BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
3. Besondere Hinweise: Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für Leistungen, die mit
ausdrücklicher Zustimmung des*der Kund*in innerhalb der 14 Tage nach
Vertragsabschluss bzw. nach Erhalt dieser Belehrung beginnen. Sollte die
Förderung der Teilnehmenden durch öffentliche Träger (z. B. Agentur für
Arbeit, Job-Center) wegfallen bzw. nicht zustande kommen, so kann der*die
Teilnehmende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Widerruf ist zu richten
an: teamZUKUNFT gGmbH, Adamsstr. 1A, 51063 Köln, Telefax: 0221-
96819491, E-Mail: info@teamzukunft.online
§ 10 Rücktritt durch den*die Kund*in
1. Sobald eine Buchung schriftlich bestätigt wurde, ist diese rechtskräftig und
verbindlich.
2. Der*Die Kund*in kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch eine
schriftliche Rücktrittserklärung bei teamZUKUNFT gGmbH vom Vertrag
zurücktreten. In diesem Fall bleibt der*die Kund*in dazu verpflichtet, 100%
des im Buchungsvertrag angegebenen Betrages zu zahlen.
§ 11 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
1. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen oder versäumte Termine
kann keine Rückzahlung geleistet werden.
2. Eine Absage des*der Kund*in aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht
zulässig, solange nach Einschätzung von teamZUKUNFT gGmbH eine sichere
Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.
§ 12 Rücktritt durch den Veranstalter
1. teamZUKUNFT gGmbH kann mit sofortiger Wirkung vom Vertrag
zurücktreten, wenn ein oder mehrere Teilnehmende die Durchführung der
Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch teamZUKUNFT gGmbH
nachhaltig stören, durch ihr Verhalten eine Gefährdung für sich selbst
und/oder andere Personen besteht und wenn ein oder mehrere Teilnehmende
aufgrund einer persönlichen Fehleinschätzung ihrer Leistung der Anforderung
der Veranstaltung nicht gewachsen sind. Der Veranstalter behält dann den
Anspruch auf den Veranstaltungspreis.
2. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer
Umstände, wie etwa höherer Gewalt, erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so kann teamZUKUNFT gGmbH den Vertrag aus wichtigem
Grund kündigen.
§ 13 Haftung der Teilnehmenden (Mietvertrag)
Der*Die Teilnehmende haftet für die von ihm herbeigeführten Schäden. Dies
gilt vor allem auch für abhandengekommene oder durch unsachgemäße
Behandlung oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordene
Ausrüstungsgegenstände, die dem*der Teilnehmende für die Dauer des
Angebotes leihweise (zur Miete) überlassen wurden.
§ 14 Haftung des Veranstalters
1. teamZUKUNFT gGmbH haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und die
ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistung. Die
Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der
Teilnehmenden. Materialien und Ausstattung müssen von den Teilnehmenden
vor Benutzung im Rahmen ihrer Möglichkeiten überprüft werden.
2. teamZUKUNFT gGmbH haftet im Rahmen seiner
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
die auf ein fahrlässiges Verschulden von teamZUKUNFT gGmbH oder der von
der Geschäftsführung mit der Leitung beauftragten Personen zurückzuführen
sind. teamZUKUNFT gGmbH haftet nicht für verlorengegangene oder
beschädigte wertvolle und elektronische Gegenstände der Teilnehmenden. Wir
bitten die Teilnehmenden, wertvolle und elektronische Gegenstände nicht zu
unserer Veranstaltung mitzunehmen.
§ 15 Mitwirkungspflicht
Der*Die Teilnehmende ist verpflichtet einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen.
Er*Sie hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor
Kündigung des Vertrages gemäß § 651e BGB hat er*sie dem Veranstalter
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der*die Teilnehmende innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Veranstaltung gegenüber uns
geltend zu machen. Ansprüche des*der Teilnehmenden nach § 651c bis
§ 651f BGB, ausgenommen Körperschäden, verjähren nach einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag
enden soll.
§ 16 Umwelt- und Naturschutz
Wir erwarten von unseren Kund*innen ein umweltverträgliches Verhalten in
Naturräumen und die Einhaltung von gesetzlichen Naturschutzbestimmungen
vor Ort.
§ 17 Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der*die Kund*in
spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung
gegenüber teamZUKUNFT gGmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist
kann der*die Kund*in Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
§ 18 Urheberrecht
Eventuelle Veranstaltungs- oder Seminarunterlagen und Lehrmaterialien
unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmenden nur
persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden.
Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der
Zustimmung von teamZUKUNFT gGmbH. Gleiches gilt für Seminarinhalte, die
den Teilnehmenden auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.
§ 19 Datenschutz und Datensicherheit
Der Datenschutz und der Umgang mit Daten bzw. Datenträgern bei
teamZUKUNFT gGmbH ist in den Datenschutzhinweisen auf unserer
Homepage beschrieben und unter www.team-experte.de einsehbar. Die
Datenschutzverordnung ist Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 20 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen
unberührt. Änderungen von Verträgen auf Grundlage der AGB bedürfen der
Schriftform.
Köln, Stand Januar 2024

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