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AGB Segel Team e.V.

Teilnahmebedingungen Segelzeltlager

Anmeldung

? Mit der Anmeldung, die schriftlich oder über das Internet erfolgen kann, bietet die/der Buchende dem SEGELTEAM e.V. den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der konkreten Ausschreibung, der „Allgemeinen Leistungsbeschreibung“ und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage (Internetangebot, Prospekt, Sonderangebot), verbindlich an. Zusätzlich wird der Beitritt als Mitglied in den Verein Segel-Team e.V. für ein Jahr erklärt. Die Mitgliedschaft erlischt nach dem Ablauf des Jahres automatisch, es sei denn, die Fortsetzung wird ausdrücklich erwünscht und schriftlich erklärt. Die Vereinssatzung finden Sie unter: www.segel-zeltlager.de/satzung/.

? Der Vertrag kommt mit der online übermittelten Buchungsbestätigung von dem SEGEL-TEAM e. V. an die/den Buchenden zustande. Bei telefonischen Buchungen erhält die/der Buchende unverzüglich eine Buchungsbestätigung in Schrift- oder Textform übermittelt.

? Weicht die Anmeldebestätigung von SEGEL-TEAM e. V. von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von SEGEL-TEAM e. V. vor, an das dieser 10 Tage ab Datum der Anmeldebestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn die/der Buchende dieses durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder Veranstaltungsantritt annimmt. Vor Ort gewünschte Zusatzleistungen werden nachträglich berechnet oder per Lastschrift eingezogen.

? Die Leistungsverpflichtung des SEGEL-TEAM e. V. ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt oder Internet enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Gebühren

? Mit Vertragsschluss bzw. mit Rechnungslegung werden der Mitgliedsbeitrag und 25% der Teilnahmegebühren fällig. Die restlichen Gebühren werden spätestens 8 Wochen vor Teilnahmeantritt fällig. Beträgt die Zeit zwischen Rechnungslegung und Teilnahmeantritt weniger als 8 Wochen, so sind der Mitgliedsbeitrag und die vollständigen Teilnahmegebühren sofort fällig.

? Gebühren gelten laut aktueller Preisliste gemäß unserem Prospekt/Homepage. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist verbindlich. Der Platz in der Veranstaltung ist erst mit dem ersten Zahlungseingang garantiert.

? Die Unterlagen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung des Preises unverzüglich ausgehändigt.

? Erfolgen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht fristgemäß oder wird die Lastschrift nicht eingelöst, kann der SEGEL-TEAM e. V. nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß dieser Teilnahmebedingungen belasten. Ausfall der Veranstaltung ? Der SEGEL-TEAM e. V. kann bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Nichterreichen einer in der konkreten Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten: Der SEGEL-TEAM e. V. ist verpflichtet, der/dem Buchenden gegenüber, die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Die/der Buchende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der SEGEL-TEAM e. V. in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Nimmt die/der Teilnehmende nicht an einer Ersatzveranstaltung teil, erhält er an den SEGEL-TEAM e. V. bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht.

? Der SEGEL-TEAM e. V. kann den Vertrag nach Veranstaltungsbeginn kündigen, wenn nach einer Erkrankung oder Verletzung der/des Teilnehmenden vom Arzt von dem Verbleib in unserer Veranstaltung abgeraten wird (z. B. bei ansteckenden Krankheiten) oder die/der Teilnehmende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der SEGEL-TEAM e. V., so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis.

? Sollte eine Veranstaltung witterungsbedingt aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden müssen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beiträge. Ausschluss oder Rücktritt des Teilnehmers

? Bei Rücktritt gelten folgende Stornogebühren: bei weniger als 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 50 % des vereinbarten Preises, bei weniger als 6 Wochen vor Beginn 75 % des vereinbarten Preises, bei weniger als 4 Wochen vor Beginn wird der volle Preis fällig. Vertragsübernahme durch eine/n Ersatzteilnehmer/in ist vorbehaltlich der Zustimmung des SEGEL-TEAM e. V. möglich. Hierfür wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 30,00€ fällig.

? Der SEGEL-TEAM e.V. hat das Recht, den Vertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens der/des Teilnehmenden zu kündigen, wenn diese/r trotz Aufforderung ohne Schwimmweste segelt, den Anweisungen der Segellehrer oder Campbetreuer nicht Folge leistet, unerlaubt das Gelände des Camps verlässt, mit den Booten des Vereins das Ausbildungsrevier verlässt oder den Unterricht stört. Die Grenzen des Ausbildungsreviers werden zu Beginn der Ausbildung erläutert. Die Schwimmweste wird von dem Verein während der Dauer der Ausbildung der/dem Kursteilnehmenden leihweise zur Verfügung gestellt. Eine von der/dem Teilnehmenden selbst mitgebrachte Weste darf ebenfalls verwendet werden, wenn sie verkehrssicher ist. Dem Veranstaltungsleiter ist diese vorzuzeigen und eine Freigabe einzuholen. Haftung

? Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die jedoch nur Schäden Dritter (z.b. an Booten und Anlegestellen) abdeckt. Schäden an den Booten oder anderen Ausbildungsgegenständen bzw. - einrichtungen des SEGEL-TEAM e. V. sind nicht versichert. Für diese Schäden haftet die/der Teilnehmende nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und Fahrlässigkeit.

? Das Betreten der Steganlagen/der Wasserkante geschieht auf eigene Gefahr. Für persönliches Eigentum haftet der Veranstalter nicht. Sonstige Vereinbarungen

? Alle Teilnehmer bestätigen mit Ihrer Anmeldung, dass sie in der Lage sind, mindestens 15 Minuten frei schwimmen zu können. Aufsichtspflicht

? Während der Veranstaltung wird die/der Teilnehmende der Aufsicht, der vom SEGEL-TEAM e. V. hierzu beauftragten Personen unterstellt. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf alle beaufsichtigten Unternehmungen, wie Bootsfahrten, Geländespiele, Wanderungen und sportliche Unterweisungen.

? Das Baden in öffentlichen Gewässern und Badeanstalten ist nur unter der Aufsicht der von dem Verein beauftragten Personen gestattet. Entfernt sich die/der Teilnehmende ohne Wissen der Betreuer von der Gemeinschaft trotz des Hinweises: "nur unter der Aufsicht der Betreuer zu baden", so erlischt die Aufsichtspflicht über die/den Teilnehmenden bis diese wieder möglich ist.

? Ebenso ist die/der Teilnehmende von den Erziehungsberechtigten über die Bestimmungen des "Jugendschutzgesetzes", sowie des Verhaltens innerhalb einer Jugendfreizeit zu unterrichten. In gegebenen Notfällen haben die Erziehungsberechtigten die Kosten für einen Arztbesuch bzw. Krankentransport oder Krankenhausaufenthalt zu übernehmen. Die Entscheidung über eine solche Maßnahme hat der Veranstaltungsleiter bzw. dessen. Stellvertreter zu fällen. Die Erziehungsberechtigten werden umgehend informiert.

? Die Aufsichtspflicht erlischt, wenn die/der Teilnehmende einer Anordnung zuwiderhandelt. Sollte ein/e Teilnehmende/r durch ein entsprechendes Verhalten die Freizeitmaßnahme stark gefährden, so ist die Veranstaltungsleitung ermächtigt, die/den Teilnehmenden auf eigene Kosten heim zu schicken oder abholen zu lassen. Sie wird sich dann zunächst mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen, um das Nähere zu besprechen. Die Entscheidung über o.g. Maßnahmen liegt ausschließlich bei der Veranstaltungsleitung; sie ist den Erziehungsberechtigten jedoch vorher telefonisch mitzuteilen.

? Zeckenbisse, sowie kleinere Verletzungen dürfen im Camp durch die Betreuer versorgt werden. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche gültige zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in zulässiger Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon unberührt. Mit der Anmeldung erklärt sich die/der Buchende ausdrücklich mit diesen Bestimmungen einverstanden. Die Anmeldung wurde online ausgefüllt und ist ohne Unterschrift gültig

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