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AGB Prime Youth
EVENT & TRAVEL AGB EIN VERTRAGSSCHLUSS
Mit Vorlage des vollständig abgeschlossenen Vertrages wird dem Veranstalter für die Dauer der Reise, des Workshops und/oder des Camps die Aufsichtspflicht übertragen. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Veranstalters und einer Zahlung einer der angegebenen Optionen aus dem Anmeldevertrag zustande.
B STORNIERUNG Melden sich nicht mindestens 15 Kinder 2 Monate vor Programmbeginn an, kann der Veranstalter das Programm absagen. Die Anmeldegebühr wird rechtzeitig innerhalb von 14 Tagen vollständig zurückerstattet. Bei schlechten Wetterbedingungen, Regierung usw. Wird die Reise, der Workshop und/oder das Camp aus Gründen abgesagt, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. schlechtes Wetter, behördliche Anordnung, behördliche Auflagen etc.), kann die Reise, der Workshop und/oder das Camp verschoben oder abgesagt werden und es kann eine Rückerstattung geleistet werden.
C ZAHLUNG Ein Platz für das Kind wird erst mit der Zahlung bestätigt. Dieser Betrag ist spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss fällig. Andernfalls kann der Platz an ein anderes Kind vergeben werden.
D RÜCKNAHME Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung und 1 Monat vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen von der Reise zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Buitrago Vanegas & Ogilvie GbR, Prime Youth Learning Services, Sonnenallee 26, 12047 Berlin, Deutschland, Telefon: +49 (0)15224260416, E-Mail: primeyouthsports@gmail.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem wir über Ihre Entscheidung, vom Vertrag zurückzutreten, informiert werden. diesen Vertrag. Wir führen diese Rückzahlung mit demselben Zahlungsmittel durch, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, Sie haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart; In jedem Fall entstehen Ihnen aufgrund der Rückerstattung keine Gebühren. Werden die Dienstleistungen auf Ihre Aufforderung hin während der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie uns eine angemessene Vergütung für den Umfang der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns darüber informieren, dass Sie Ihr Widerrufsrecht für diesen Vertrag ausüben, erbrachten Dienstleistungen zu zahlen, wobei die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtwert der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen steht. Ein Rücktritt von der Reise, dem Workshop und/oder dem Camp nach Ablauf der Rücktrittsfrist führt nicht zu einer Entgeltentschädigung, es sei denn, der Veranstalter bestimmt etwas anderes.
E DIENSTLEISTUNGEN Inhalt des Vertrages ist die Durchführung einer Reise, eines Workshops und/oder Camps. Die Betreuung findet überwiegend in englischer Sprache statt. Im Einzelnen sind folgende Leistungen enthalten: a. Allgemeine Betreuung auf einer Reise, in einer Werkstatt und/oder im Camp. b. Sport-, Kunst-, akademische oder lebenspraktische Aktivitäten, die von einem Pädagogen in diesem Bereich geleitet werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Programmpunkte oder Leistungen nach eigenem Ermessen zu ändern, soweit die Änderungen erforderlich sind und die Interessen des Teilnehmers nicht unzumutbar beeinträchtigen.
F ANWESENHEIT Eventuell versäumte Tage des Teilnehmers werden als in der bereits vom Teilnehmer bezahlte Reise, dem Workshop und/oder dem Camp enthalten abgerechnet.
G KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Veranstalters und der Mitarbeiter Folge zu leisten. Andernfalls ist ein Ausschluss von der Aktivität und/oder dem gesamten Programm möglich. Dem verhaltensbezogenen Ausschluss geht immer eine Warnung voraus. Im Falle eines Ausschlusses muss ein Erziehungsberechtigter den Teilnehmer so schnell wie möglich vom Programm abholen. In allen Fällen der Kündigung aus wichtigem Grund (einschließlich verhaltensbedingter Ausschlüsse) erfolgt keine Kostenerstattung oder Anmeldegebühren und der Veranstalter behält sich das Recht vor, Schadenersatz geltend zu machen.
I VERSICHERUNG Der Teilnehmer muss für die Dauer des Programms kranken- und unfallversichert sein. Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Teilnehmer diese Voraussetzung nicht erfüllt. Es besteht kein Versicherungsschutz durch den Veranstalter während der Aktivitäten und dem Weg zu und von den Aktivitäten. Der Veranstalter empfiehlt zudem den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
J MEDIZINISCHE VERSORGUNG Vorerkrankungen, Verletzungen etc. müssen rechtzeitig und vollständig dem Prime Youth Learning Services gemeldet werden. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers ist der Veranstalter berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen für den Heimtransport zu ergreifen. Hierbei anfallende Kosten sind unverzüglich zu erstatten.
K HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND ENTSCHÄDIGUNG Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Der Teilnehmer und/oder sein gesetzlicher Vertreter stellt den Veranstalter auf erstes Anfordern vollumfänglich von und gegen alle Ansprüche frei, die Dritte gegen den Veranstalter aufgrund oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit oder dem Verhalten des Teilnehmers im Rahmen dieses Vertrages geltend machen können.
L MATERIALIEN Die Aktivitätsmaterialien und auch das Material, das dem Teilnehmer für einzelne Aufgaben oder Aktivitäten zur Verfügung gestellt wird, sind pfleglich zu behandeln. Der Teilnehmer ist für das im Ausrüstungspaket enthaltene Material ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch einen Vertreter des Veranstalters bis zu seiner Rückgabe an den Veranstalter am Ende der Aktivität verantwortlich