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AGB Ministerium für Abenteuer
Allgemeine Geschäftsbedingungen (folgend AGB) für Sommercamps und Klassenfahrten/Projektwochen
Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen
der Campus für Bildung & Sport gGmbH (nachfolgend “der Veranstalter“)
und dem Kunden (nachfolgend “der Buchende“) abgeschlossenen
Pauschalreisevertrages i. S. d. § 651 a BGB und ergänzen insoweit die
gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter
Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126 b BGB jedes
Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem
Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so
aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren
Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die
Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem
USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und
Computerfestplatten.
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden AGB gelten für alle vom Vertragspartner
durchgeführten Sommercamps im Sinne des § 651a BGB. Die AGB für
Projekttage, Projektwochen, pädagogische Tage und weitere Projekte mit
Bildungsträgern finden Sie unter
https://ministerium-fuer-abenteuer.de/agb/
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Buchenden werden nur dann
und insoweit Vertragsbestandteil, als der Veranstalter ihrer Geltung
ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger zugestimmt hat.
1.3 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur
klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten
daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht
unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1 Die Buchung kann durch eine voll geschäftsfähige Person elektronisch
über das Buchungsformular erfolgen.
2.2 Die Buchung erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Buchende wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
2.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem
Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung
auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art.
250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
2.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so
liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer
von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die
Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vor vertraglichen
Informationspflichtengem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die
Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung
oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.
3. Bezahlung
3.1 Bei der Buchung von Plätzen für unsere Sommercamps ist der volle Rechnungspreis innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zu bezahlen.
3.2 Bei der Buchung von Klassenfahrten/Projektwochen gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen der Campus für Bildung & Sport gGmbH, die hier einsehbar sind (Punkt 4.)
4. Preise, Leistung & Leistungsänderungen
4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen auf der Website des Anbieters und der
Reisevermittler, mit denen der Anbieter zusammenarbeitet bzw. in der
Reisebestätigung.
4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem
vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.3 Der Veranstalter ist verpflichtet, den Buchenden unverzüglich über die
Änderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft oder Reiseleistung
oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Buchenden, die
Inhalt des Vertrages geworden sind, wird der Veranstalter eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Erklärt der Buchende nicht innerhalb der gesetzten Frist ausdrücklich
den Rücktritt vom Vertrag, gilt die Änderung als angenommen.
Bei Vertragsabschluss fu?r Projektwochen erfolgt die Zahlung
ausschließlich per Überweisung auf das unten angegebene Konto unter
Angabe der Rechnungsnummer und zusätzlich, bei Zahlung durch die
Erziehungsberechtigten, unter Namensnennung des Kindes . Der
Rechnungsbetrag muss in einem Gesamtbetrag u?berwiesen werden.
Empfänger: Campus fu?r Bildung und Sport gGmbH
Bank: Sparkasse Leipzig
IBAN: DE18 8605 5592 1090 2858 99
BIC: WELADE8LXXX
5. Rücktritt durch den Buchenden
5.1 Der Buchende kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise
zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den
Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
5.2 Vorbehaltlich der Entstehung höherer Kosten kann der
Reiseveranstalter im Falle des Rücktritts durch den Buchenden folgende
Entschädigungspauschalen verlangen, die sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
Ru?cktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Rechnungspreis wie folgt berechnet:
? bis zum 30. Tag vor Eventbeginn: 25% des Rechnungspreises
? ab 29. bis 4. Tag vor Eventbeginn: 50 % des Rechnungspreises
? ab 3. Tag vor Eventbeginn: 75 % des Rechnungspreises.
Grundsätzlich sind wir bemu?ht, jede Stornierung ausfu?hrlich zu pru?fen und
eine individuelle Einzelfallentscheidung vorzunehmen sowie entsprechend
eine geeigneten Lösungsvorschlag zu unterbreiten.
5.3 Der Veranstalter kann anstelle der unter 5.2 genannten Pauschalen
einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend
machen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis
unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen
Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Veranstalter
die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.
5.4 Dem Buchenden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen,
dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 Tritt ein Reiseteilnehmer die Reise nicht an, gilt dies als am Anreisetag
erfolgter Rücktritt.
5.6 Wir empfehlen die Buchung einer Reiserücktrittsversicherung.
5.7 Stornierungsbedingungen Sonder-AGB fu?r behördliche Anordnungen:
Ist aufgrund behördlicher Anordnungen (zum Beispiel im Rahmen einer
Pandemie) das Projekt nicht durchzufu?hren, bietet CBS fu?r alle
Vertragspartner eine Sonderregelung an. Mit dieser Sonderregelung
können Sie Ihr bei uns gebuchtes Projekt kostenfrei stornieren.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Bedingungen:
1. das Event muss insgesamt infolge infektionsschutzrechtlicher Verbote
oder Auflagen im Heimat- und / oder Eventzielort undurchfu?hrbar sein.
Eventuelle Quarantänemaßnahmen gegenu?ber einzelnen Teilnehmern des
Events berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung.
2. die Stornierung des gesamten Events muss aufgrund eines
bundeslandesweit geltenden Beschlusses/Erlasses des fu?r die
Genehmigung von Events zuständigen Ministeriums Ihres Bundeslandes
erfolgen. Die Anweisung zur Absage des gesamten Events muss dabei
konkret erteilt werden und den geplanten Zeitraum Ihrer Gruppe betreffen.
Die Erteilung einer Empfehlung zur Absage des Events oder eine
Delegierung der Entscheidung zur Durchfu?hrung oder Absage des Events
auf Ebene der Schulträger, Schulleitungen o. ä. durch das zuständige
Ministerium berechtigt nicht zum kostenfreien Ru?cktritt.
Im Falle der Stornierung des gesamten Events aus einem oben genannten
Grund ist ein entsprechender Nachweis an die Campus fu?r Bildung und
Sport gGmbH einzureichen. Außerdem mu?ssen zum Zeitpunkt des
Ru?cktritts die genannten Maßnahmen konkret den gebuchten Zeitraum
umfassen. Grundsätzlich sind wir bemu?ht, das Event folglich auf einen
beliebigen Zeitpunkt (nach Verfu?gbarkeit von freien Kapazitäten, Personal
und Material) zu verschieben.
5.8 Änderungen der Zahlungsbedingungen sind nur nach vorheriger
Absprache der Vertragspartner möglich.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
a) der Buchende seinen Zahlungsverpflichtungen (An- und Restzahlung)
nach Mahnung und Fristsetzung nicht nachkommt oder die vereinbarten
Vertragsbedingungen nicht einhält. In diesem Falle steht dem Veranstalter
ein Schadensersatz in Höhe der pauschalierten Stornobedingungen (siehe
5.2) zu.
b) die Durchführung der Reise für den Veranstalter infolge
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder
erheblich beeinträchtigt wird.
c) die Durchführung der Reise infolge einer Stornierung/Absage einer
wichtigen Reiseleistung durch einen Leistungsträger (Transfer, Unterkunft
usw.) nicht möglich ist.
d) die Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht
wird. Der bereits gezahlte Reisepreis wird unverzüglich und in vollem
Umfang erstattet.
7. Sicherheitsbestimmungen
7.1 Die Sicherheit der Teilnehmer*innen, insbesondere der Kinder, hat
absolute Priorität bei allen Events der Campus fu?r Bildung und Sport
gGmbH. Es muss gewährleistet sein, dass den Anweisungen des
Personals immer Folge geleistet wird. Wenn es trotz Ermahnungen zu
wiederholten Verstößen gegen die Anweisungen kommt, können einzelne
Teilnehmer*innen umgehend in Abstimmung mit den Pädagog*innen
ausgeschlossen werden.
7.2 Teilnehmer*innen, die am Event unter dem Einfluss von Alkohol,
Drogen, reaktionsmindernden Medikamenten oder dergleichen stehen,
mu?ssen aus Sicherheitsgru?nden ebenfalls von dem Event ausgeschlossen
werden und auf Kosten der Eltern abgeholt werden.
7.3 Bei Aktivprojekten ist es erforderlich, dass die Teilnehmer*in u?ber eine
gewisse körperliche Fitness verfu?gen und keine gesundheitlichen
Beschwerden vorliegen. Sollte sich ein Teilnehmer*in im Laufe des
Projektes unwohl und/oder krank fu?hlen, muss er selbstständig auf die
(weitere) Teilnahme verzichten. Er hat – gegebenenfalls nach Konsultation
eines Arztes – selbst zu beurteilen, ob er die gesundheitlichen
Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Projekt hat.
7.4 Bei Projekten auf oder im Wasser setzen wir voraus, dass die
Teilnehmer*in über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen. Wir
empfehlen, die bereitgestellten Schwimmhilfen zu tragen. Kinder bis 14
Jahre sind zum Tragen einer Schwimmweste verpflichtet. Auch für älter
Kinder empfehlen wir das Tragen einer Schwimmweste. Die
Erziehungsberechtigten werden darüber in Kenntnis gesetzt und eine
Teilnahme setzt ausdrücklich eine Einverständnis der
Erziehungsberechtigten voraus. Der Betreuungsschlüssel variiert je nach
Projektart und Voraussetzungen der Teilnehmenden von 1 zu 10 bis 1 zu
30. Bei Projekten wie z. B. Fahrradtouren oder Klettern besteht
grundsätzlich eine Helmpflicht. Als Grundlage fu?r diese Regelung gelten
die auf der Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten
angegebenen Informationen. Falls dem/der Lehrer/in Schu?ler/innen
bekannt sind, die keine guten Schwimmkenntnisse oder z. B. Ängste
vorweisen, hat dieser vor dem Programm das Personal vor Ort darauf
hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Das gleiche gilt für Erkrankungen,
Beeinträchtigungen und Verletzungen.
7.5 Der Vertragspartner wird die Teilnehmer*innen auf die
Sicherheitsbestimmungen hinweisen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene
Gefahr. Teilnehmer*innen unter 18 Jahren benötigen das schriftliche
Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
7.6 Weitere Angaben sind auch in unserem aktuellen Kinderschutzkonzept
nachzulesen. Dieses finden Sie auf unserer Webseite oder wird Ihnen auf
Nachfrage zugesendet.
8. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung für Schäden, sofern diese keine Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern diese weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
9. Haftungsausschluss
9.1 Keine Haftung des Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl.
9.2 Ebenfalls keine Haftung des Veranstalters besteht für Schäden, die
sich Teilnehmer gegenseitig, sei es durch Diebstahl oder Beschädigung,
zufügen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, nach Möglichkeit den
Teilnehmern keine Wertsachen mitzugeben, da es keine Garantie gibt,
dass diese eingeschlossen werden können.
10. Mitwirkungspflicht
10.1 Mängel oder Störungen im Reiseablauf sind dem Veranstalter oder
der örtlichen Vertretung im Camp unverzüglich zu melden. In der
Mitteilung an den Veranstalter muss der Mangel beschrieben und um
Abhilfe nachgesucht werden.
10.2 Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der
Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Buchende nicht berechtigt,
eine Reisepreisminderung geltend zu machen oder Schadensersatz zu
verlangen.
10.3 Will der Buchende den Vertrag wegen eines Reisemangels der in §
651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651I
BGB kündigen, hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur
Abhilfe zu setzen.
11. Ansprüche aus dem Reisevertrag
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Buchende gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann auch gegenüber dem Reisevermittler erfolgen,
wenn die Reise über diesen gebucht wurde. Eine Geltendmachung auf
einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
11.2 Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach zwei Jahren. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß
beendet werden sollte.
12. Ausschluss von der Reise
12.1 Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die regionalen Sitten,
Gebräuche und die geltenden Gesetze respektiert. Sollte der Teilnehmer
gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die
Möglichkeit, ihn nach Abmahnung, von der weiteren Reise ohne
Einhaltung einer Frist auszuschließen. Über diese Abmahnung werden die
im Fragebogen angegebenen Notfallkontakte informiert.
12.2 Bei den Sommercamps kommt auch die Unbetreubarkeit (z.B. durch
wiederholtes Verletzen der belehrten Regeln, Weglaufen oder physische
bzw. psychische Erkrankungen des Teilnehmers, die nicht von den
Betreuern und/oder nur unter Vernachlässigung der restlichen Gruppe
betreut werden können) als Ausschlussgrund infrage.
12.3 Der Veranstalter ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn
sich ergibt, dass der Buchende falsche oder unvollständige Angaben über
für die sichere Durchführung der Sommercamps relevante Umstände, z.B.
Alter, Gesundheitsverhältnisse oder Allergien des Teilnehmers gemacht
hat.
12.4 Bei groben Verstößen (z.B. vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl,
Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein
sofortiger Ausschluss, ohne Abmahnung, in Betracht kommen.
12.5 Wenn der Veranstalter den Teilnehmer nach Hause oder in eine
Betreuung fahren lässt, kann er die entstanden Kosten dem Buchenden in
Rechnung stellen.
12.6 Im Falle einer berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch des
Veranstalters auf den Gesamtpreis bestehen. Der Veranstalter erstattet
jedoch den Betrag zurück, den der Veranstalter selbst an Aufwendungen
erspart.
13. Gerichtsstand
13.1 Für Klagen des Veranstalters gegen den Buchenden, der Verbraucher
ist, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Für gerichtliche Streitigkeiten gegen andere Personen, insbesondere
Unternehmern, oder Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der allgemeine
Gerichtsstand des Veranstalters maßgebend.
Stand: November 2024