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AGB Berien GmbH

§ 1 Geltung

  1. Übernachtungscamps: Im folgenden Reisen genannt. Für die mit der Berien GmbH geschlossenen Pauschalreiseverträge gelten die gesetzlichen Regelungen. Sie werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. 
  2. Tagescamps: Im folgenden Tagesveranstaltung genannt. Für die mit der Berien GmbH geschlossene Tagesveranstaltungverträge  gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Pauschalreisevertrag/ Tagesveranstaltungvertrag besteht erst, wenn die von den Erziehungsberechtigten getätigte Buchung per Mail (mit dem Betreff “Buchungsbestätigung Feriencamp bei Berien…”) von der Berien GmbH bestätigt wird.

§ 3 Vertragsgegenstand zwischen Erziehungsberechtigten – im folgenden auch Kunde genannt – und der Berien GmbH

  1. Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Pauschalreise/ Tagesveranstaltung entsprechend der Leistungsbeschreibung. 
  2. Wenn das Kind an einer Pauschalreise/ Tagesveranstaltung  der Berien GmbH teilnimmt, müssen beide Erziehungsberechtigten den Vertrag mit der Berien GmbH abschließen. Ist bei der Anmeldung nur ein Erziehungsberechtigter angegeben, gehen wir davon aus, dass nur ein Erwachsener erziehungsberechtigt ist. 

§ 4 Bezahlung

  1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. §651r BGB erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 31 Tage vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen.
  2. Bei Tagesveranstaltungen gilt: Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Tagesveranstaltungspreises fällig. Die Restzahlung ist 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig.  Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Tagesveranstaltungsbeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen.
  3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Berien GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag/ Tagesveranstaltungsvertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Paragraph 7  zu belasten.

§ 5 Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Nimmt das Kind die Reise/ Tagesveranstaltung nicht oder nicht komplett wahr, obwohl die Berien GmbH zur Vertragserfüllung fähig ist, gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises an den Kunden.

§ 6 Leistungsänderungen

Andere Vertragsbedingungen als den Preis kann die Berien GmbH einseitig ändern. Die Berien GmbH hat den Kunden per Mail klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Änderungen zu unterrichten. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Beginn der Reise-/ Tagesveranstaltung erklärt wird.

§ 7 Kündigung durch Kunde

  1. Der Kunde kann die Teilnahme des Kindes an der Reise/ Tagesveranstaltung ohne Kosten stornieren, wenn dies bis zu 31 Tage vor dem Camp passiert. Die Kündigung muss mindestens in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der Berien GmbH.

2.

§ 8 Kündigung durch Berien GmbH

  1. Die Berien GmbH kann den Vertrag zwischen Berien GmbH und Kunde ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise/ Tagesveranstaltung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die Berien GmbH vom Reisenden/ Tagesveranstaltungsteilnehmer nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich der Reisende/ Tagesveranstaltungsteilnehmer in starkem Maße vertragswidrig verhält. Die Berien GmbH behält den Anspruch auf den Reisepreis.
  2. Bei Nichterreichen einer im Hinweistext auf der Homepage angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann die Berien GmbH von der Reise/ Tagesveranstaltung zurücktreten und zwar

3. Absage des Camps durch Berien GmbH

Sollte die Reise/ Tagesveranstaltung aus zwingenden Gründen durch die Berien GmbH abgesagt werden, werden dem Kunde bereits an die Berien GmbH  gezahlte Teilnahmegebühren, gegebenenfalls anteilig, zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht. 

Berien GmbH
Kurpromenade 25
76332 Bad Herrenalb
info@berien.de
Tel.: 0160 8476706

§ 9 Haftungsbegrenzung / Haftungsausschluss

  1. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit bei der Anfahrt sowie während des Camps wird nicht gehaftet.
  2. Wenn das Kind Schäden an Gebäuden und Inventar verursacht, werden deren Erziehungsberechtigte zum Ersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen herangezogen.
  3. Eine Haftung für Diebstahl, Beschädigung oder den Verlust von Wertgegenständen wird lediglich übernommen, wenn diese dem Campleiter ausdrücklich zur Aufbewahrung gegeben wurden.
  4. Die Berien GmbH haftet nicht für sämtliche Fremdleistungen (Verpflegung, Unterkunft, Veranstaltungen, Programmbestandteile, öffentlicher Nahverkehr und  Bus- und Bahnfahrten etc.).
  5. Die Durchführung des Reiseprogramms/ Tagesveranstaltungsprogramms (z. B. Baden, Benutzung von Inlinern, Rad fahren, Slacklining, Schwimmen, Boot fahren etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Soll das Kind an einzelnen Bestandteilen des Programms (z.B. Schwimmen etc.) nicht mitmachen, muss dies in Textform (z. B. im zugesandten Fragebogen oder per Mail) der Berien GmbH mindestens 7 Tage vor Reisebeginn/ Tagesveranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
  6. Ist bei Tagesveranstaltungen vorgesehen, dass das Kind selbstständig und ohne Begleitung den nach Hauseweg antritt, müssen die Erziehungsberechtigten dies in Textform einwilligen. Dies geschieht im Fragebogen: Einwilligung eigenständige Heimreise oder in Papierform beim Campleiter bei Tagesveranstaltungsbeginn. 

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Es gilt anstelle der ungültigen Bestimmung eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung als vereinbart. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen in Schriftform festgelegt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz in Karlsruhe. Als Gerichtsstand wird, sofern rechtlich zulässig, die örtliche Zuständigkeit des Gerichts in Karlsruhe vereinbart.

Reisen...Merkzettel
0208 / 30 99 3830