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AGB Beach Break

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

ein. Aktivität: jede von BeachBreak angebotene Aktivität, einschließlich, aber nicht ausschließlich, der Nutzung aller Einrichtungen (ob im Abonnement oder nicht), Kitesurfen, Surfen, Powerkiten, Suppen und alle anderen Aktivitäten von BeachBreak;

b. Stornierung: die Mitteilung des Kunden an BeachBreak, dass eine Aktivität ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen wird, oder die Mitteilung von BeachBreak an den Kunden, dass eine Aktivität ganz oder teilweise nicht durchgeführt wird;

c. Vereinbarung: eine Vereinbarung, die vorsieht, dass der Kunde eine Kombination verschiedener Aktivitäten erwirbt, die in einem Gruppenkontext zu einem vorher festgelegten Preis durchgeführt werden sollen;

d. Gepäck: Kleidung und andere Gegenstände, die während des Aufenthalts in

ein verschlossenes (Schließfach) von BeachBreak;

e. Geschenkkarte: ein von BeachBreak ausgestellter Gutschein, mit dem eine Aktivität bis zu dem darauf angegebenen Wert bezahlt werden kann;

f. Komplex: die Grundstücke, Räume, Gebäude und Anlagen, die von BeachBreak genutzt oder verwaltet werden;

g. BeachBreak: Tofino vof in (2202 RL) Noordwijk an der Adresse Daniel Noten-boomstraat 22, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 74411107.

h. Hausordnung: der Inhalt der Hausordnung, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist;

i. Kunde: jeder Besucher von BeachBreak, Kunde einer Aktivität von BeachBreak und/oder die natürliche oder juristische Person, die anderweitig einen Vertrag mit BeachBreak abschließt;

j. Rabattgutschein: ein von BeachBreak ausgestellter Gutschein, der Sie zu einem Rabatt auf den Preis einer Aktivität berechtigt;

k. Material: das Material, das für die Teilnahme an einer Aktivität erforderlich ist, einschließlich (Schutz-)Kleidung, Neoprenanzug, Helm, Prallschutzweste, Schwimmweste und dergleichen;

l. Angebot: ein Vorschlag, den BeachBreak dem Kunden zum Abschluss eines Vertrags unterbreitet;

m. Unfall: eine plötzliche und direkte Auswirkung äußerer Gewalt, die eine medizinisch feststellbare Körperverletzung verursacht. In keinem Fall kann irgendeine Form von Hernie als Unfall angesehen werden;

n. Vertrag: ein zwischen BeachBreak und dem Kunden geschlossener Vertrag, auf dessen Grundlage BeachBreak eine Aktivität erbringt;

oh. Ort der Aktivität: der Bereich, der sich direkt vor und auf beiden Seiten des Pavillons befindet, um Aktivitäten durchzuführen;

p. Sportausrüstung: Kleidung und Sportausrüstung (unabhängig davon, ob sie gemietet wurden oder nicht), die die versicherte Person während der Ausübung einer Aktivität bei BeachBreak am Körper trägt;

q. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BeachBreak;

r. Gutschein: ein Gutschein, der von einem anderen Dritten als BeachBreak ausgestellt wurde und mit dem die Zahlung für eine Aktivität bis zu dem darauf angegebenen Wert erfolgen kann;

s. Free Ticket: ein von BeachBreak ausgestellter Gutschein, der Sie zur Teilnahme an der darin beschriebenen Aktivität berechtigt.

Artikel 2 – Abschluss des Vertrags, Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Kunde ein Angebot von BeachBreak annimmt oder, falls dies nicht ausdrücklich geschieht, in dem Moment, in dem der Kunde an einer Aktivität teilnimmt.

2. Spätere zusätzliche Vereinbarungen, Änderungen und/oder mündliche Zusagen von BeachBreak sind für BeachBreak nur verbindlich, wenn und für

soweit dies von BeachBreak schriftlich bestätigt wurde.

3. Solange ein Angebot nicht zu einem Vertrag geführt hat, steht es BeachBreak frei, das Angebot zurückzuziehen oder zu ändern.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag, der mit BeachBreak abgeschlossen wird, jedes Angebot und/oder jede andere Art von Angebot von BeachBreak.

5. Die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird vom Kunden durch den Abschluss eines Vertrages, durch das Betreten des Pavillons und des umliegenden Aktivitätsortes und/oder durch die Teilnahme an einer Aktivität akzeptiert.

6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei BeachBreak eingesehen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls auf www.beach-break.nl veröffentlicht und können dort eingesehen werden und werden auf Wunsch des Auftraggebers kostenlos zur Verfügung gestellt bzw. versendet.

7. Der Anwendbarkeit etwaiger eigener (allgemeiner) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

8. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Artikel 3 – Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle von BeachBreak verwendeten Tarife enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

2. Alle von BeachBreak verwendeten Preise verstehen sich pro Person und beinhalten die Kosten für die Nutzung der Ausrüstung, sofern nicht anders angegeben.

3. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Preis einer Aktivität im Voraus an der BeachBreak-Kasse bezahlt werden.

4. BeachBreak ist berechtigt, vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 75% des vereinbarten Preises im Voraus zu verlangen.

5. Rabatt- und Werbeaktionen können nicht kombiniert werden.

6. Ein Paket kann nicht mit einer Geschenkkarte, einem Rabattgutschein, einem Gutschein oder einem Freiticket bezahlt werden.

7. Wenn für eine Pauschalreise ein ermäßigter Tarif vereinbart wurde, kann BeachBreak die Anwendbarkeit dieses Tarifs an Bedingungen knüpfen, einschließlich einer Mindestanzahl von Kunden, die an der Pauschalreise teilnehmen. Wenn diese Bedingung(en) beim Kauf des Pakets nicht erfüllt sind, gelten die normalen Preise.

8. Wenn für eine Pauschalreise ein ermäßigter Preis vereinbart wurde, muss der vereinbarte Preis für alle Kunden auf einmal im Voraus bezahlt werden. Wenn die teilnehmenden Kunden einzeln bezahlen möchten, gilt der normale Tarif.

Artikel 4 – Geschenkkarte, Rabattgutschein, Gutschein und Freikarte

1. Eine Geschenkkarte, ein Rabattgutschein, ein Gutschein und ein kostenloses Ticket können nur bei BeachBreak verwendet werden.

2. Ein Rabattgutschein, ein Gutschein und ein Freiticket können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden und müssen auf einmal ausgegeben werden. Ein etwaiger Restwert eines Rabattcoupons, Gutscheins oder Freitickets nach der Einlösung wird von BeachBreak nicht ausgezahlt und verfällt. Eine Geschenkkarte kann mehrmals ausgegeben werden, bis der Wert der Geschenkkarte aufgebraucht ist.

3. Die Gültigkeit einer Geschenkkarte, eines Rabattgutscheins, eines Gutscheins und eines Gutscheins erlischt nach Ablauf des darauf angegebenen Datums oder Zeitraums oder, falls dies nicht der Fall ist, frühestens nach einem Jahr nach dem Datum oder der Gültigkeit.

Ausschreiben der Geschenkkarte, des Rabattcoupons, des Gutscheins oder der Freikarte.

4. Die Beurteilung der Gültigkeit eines von einem Dritten ausgestellten Gutscheins liegt bei BeachBreak. BeachBreak übernimmt keine Gewähr für deren Gültigkeit.

5. Es ist nicht gestattet, eine Geschenkkarte, einen Rabattgutschein, einen Gutschein oder eine kostenlose Karte in irgendeiner Weise zu reproduzieren, zu bearbeiten und/oder zu modifizieren. In einem solchen Fall ist BeachBreak berechtigt, den betreffenden Gutschein/die betreffende Karte für ungültig zu erklären und zu beschlagnahmen.

Artikel 5 – Aufhebung und Änderung eines Vertrags

1. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden schuldet der Kunde BeachBreak folgende Gebühr:

a. im Falle einer Stornierung mehr als vierzehn Tage vor dem vereinbarten Datum, an dem die Aktivität gekauft werden sollte: keine Entschädigung;

b. im Falle einer Stornierung zwischen vierzehn und sieben Tagen vor dem vereinbarten Datum, an dem die Aktivität gekauft werden sollte: 25% des vereinbarten Preises;

c. im Falle einer Stornierung zwischen sieben und fünf Tagen vor dem vereinbarten Termin

an dem die Aktivität gekauft werden sollte: 75% des vereinbarten Preises;

d. im Falle einer Stornierung weniger als fünf Tage vor dem vereinbarten Datum, an dem die Aktivität gekauft werden sollte: 100% des vereinbarten Preises.

2. Im Falle der Stornierung einer Pauschalreise, die Catering-Dienstleistungen beinhaltet, wird der Preis der Catering-Dienstleistungen von dem in Absatz 1 genannten Preis abgezogen, es sei denn, BeachBreak hat bereits Einkäufe für diese Catering-Dienstleistungen getätigt oder sind anderweitig Kosten entstanden, die sie an dem Tag, an dem die Aktivitäten ursprünglich stattfinden sollten, nicht in Anspruch nehmen oder ausgleichen kann.

3. Soweit es die Kapazität von BeachBreak zulässt, kann der Kunde die Anzahl der Teilnehmer an den Aktivitäten bis zu einem Tag vor der geplanten Aktivität gegen Aufpreis des entsprechenden Preises erhöhen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist BeachBreak berechtigt, in einem solchen Fall zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

4. BeachBreak ist berechtigt, eine vereinbarte Aktivität einseitig zu ändern. Soweit der Änderungsantrag nicht

wesentlicher Natur ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Anpassung des Preises.

5. BeachBreak ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dann von seiner Zahlungsverpflichtung befreit und erhält eine Rückerstattung der bereits geleisteten Anzahlung. BeachBreak haftet nicht für (Folge-)Schäden, die dem Kunden durch diese Stornierung entstehen.

6. BeachBreak ist berechtigt, die Öffnungszeiten des Pavillons zu ändern, ohne dass dies ein Recht auf Anpassung und/oder Rückerstattung von Eintritts-, Abonnement- und/oder Mitgliedsbeiträgen hat.

Artikel 6 – Pflichten des Kunden

1. Der Kunde muss sich vor Beginn einer Aktivität vergewissern, dass er über die erforderliche körperliche Verfassung verfügt. Etwaige Zweifel daran müssen BeachBreak im Voraus mitgeteilt werden.

2. Wenn der Kunde nach vernünftiger Meinung von BeachBreak nicht über die erforderlichen körperlichen Eigenschaften wie Größe, Körpergewicht und/oder die Fähigkeiten verfügt, an einer Aktivität teilzunehmen, ist BeachBreak nicht

den Kunden von der Teilnahme auszuschließen.

3. Wenn zwischen BeachBreak und dem Kunden eine Zeit vereinbart wurde, zu der die Aktivität beginnt, muss sich der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, mindestens dreißig Minuten vor dieser Zeit am BeachBreak-Schalter melden. Kommt der Kunde dem nicht nach, ist BeachBreak berechtigt, die Aktivität zu stornieren, ohne den Kunden von seiner Zahlungsverpflichtung zu entbinden.

4. Der Kunde muss in Übereinstimmung mit der BeachBreak-Hausordnung handeln und den Anweisungen des BeachBreak-Personals jederzeit Folge leisten. Hält sich der Kunde nicht daran, ist BeachBreak berechtigt, den Kunden von der Teilnahme auszuschließen und ihn aus dem Pavillon und aus dem Aktivitätsort zu entfernen.

5. Wenn der Kunde einen Mangel bei der Erfüllung des Vertrags feststellt, muss er dies unverzüglich den Mitarbeitern von BeachBreak melden, damit BeachBreak die Beschwerde vor Ort lösen kann. Hält sich der Auftraggeber nicht daran, führt dies zum Verlust der Rechte, die das Gesetz an einen Mangel knüpft.

6. Teilnehmer des Surfcamps müssen Allergien, Ernährungsbedürfnisse oder andere Details vor dem Camp schriftlich mitteilen.

Artikel 7 – Verpflegung

1. Für alle von BeachBreak erbrachten Verpflegungsleistungen gelten die jeweils geltenden Einheitlichen Geschäftsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (nachfolgend: "UVH"), soweit diese Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich davon abweichen.

2. Die UVH sind auf www.khn.nl veröffentlicht und können dort heruntergeladen werden. Die UVH sind bei der Handelskammer in Woerden hinterlegt und dort unter der Nummer 40482082 eingetragen.

Artikel 8 – Haftung

1. Das Betreten des Pavillons und des Veranstaltungsortes und die Teilnahme an einer Aktivität erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde hat sich gegen dieses Risiko angemessen zu versichern.

2. Die Haftung von BeachBreak für mittelbare oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handelsverluste und entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

3. BeachBreak haftet nicht für Schäden, die der Kunde erleidet und die auf Handlungen oder Unterlassungen zurückzuführen sind, die gegen den Vertrag und/oder die Hausordnung und/oder die Anweisungen des Personals von BeachBreak verstoßen und/oder durch den Missbrauch von Material und/oder den zu diesem Zweck bereitgestellten Anweisungen und Hinweisen.

4. BeachBreak haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl des Eigentums des Kunden, unabhängig davon, ob es hinterlegt wurde oder nicht.

5. BeachBreak haftet nicht für Schäden, die durch Spritzwasser oder Feuchtigkeitsschäden am Eigentum des Kunden entstehen.

6. Unbeschadet des Vorstehenden ist die Haftung von BeachBreak in jedem Fall, außer in Fällen von Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit von BeachBreak, auf den Betrag beschränkt, der von der Haftpflichtversicherung von BeachBreak gedeckt ist, oder, falls keine Deckung durch eine Haftpflichtversicherung besteht, auf den Preis, der im Vertrag enthalten ist.

7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Mitarbeiter von BeachBreak und etwaige von BeachBreak eingeschaltete Dritte.

8. Entschädigungen, die von oder im Namen von BeachBreak gezahlt werden, ersetzen das Recht, die Einhaltung zu verlangen.

9. Wenn der Kunde BeachBreak, seinen Mitarbeitern, anderen Kunden und/oder Dritten durch Handlungen oder Unterlassungen Schaden zufügt, die gegen den Vertrag und/oder die Hausordnung und/oder die Anweisungen des Personals von BeachBreak verstoßen und/oder durch die unsachgemäße Verwendung des Materials und/oder der zu diesem Zweck bereitgestellten Anweisungen und Hinweise, haftet der Kunde für diesen Schaden.

10. Wenn der Kunde Material oder anderes Eigentum von BeachBreak beschädigt und/oder nicht rechtzeitig zurückgibt, haftet er für den Schaden, der BeachBreak dadurch entsteht.

Artikel 9 – Höhere Gewalt

1. Im Falle höherer Gewalt ist BeachBreak berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, ohne zu einer (Rück-)Zahlung und/oder Entschädigung gegenüber dem Kunden verpflichtet zu sein. In diesem Fall wird die vereinbarte Aktivität in Absprache mit dem Kunden auf einen Zeitpunkt verschoben, an dem BeachBreak wieder in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

2. Wenn die Situation höherer Gewalt länger als vierzehn Tage andauert, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen. In einem solchen Fall haftet BeachBreak gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, die dadurch verursacht werden können. Die bereits geleistete Zahlung wird von BeachBreak in einen Rabattgutschein oder einen gleichwertigen Gutschein umgewandelt, wobei dieser Gutschein innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum, an dem BeachBreak die Aktivität tatsächlich wieder anbieten kann, eingelöst werden muss.

(3) Bezieht sich das Abkommen auf eine

Im Falle höherer Gewalt wird die Dauer der Aktivität, die aufgrund eines (fortlaufenden oder nicht) Abonnements oder einer Jahreskarte angeboten wird, kostenlos um einen Zeitraum verlängert, der dem Zeitraum entspricht, in dem die Situation höherer Gewalt gedauert hat. In einem solchen Fall haftet BeachBreak gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, die dadurch verursacht werden können.

4. Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung der Verpflichtung durch BeachBreak verhindern und die BeachBreak nicht zuzurechnen sind. Dazu gehören auch (wenn und soweit diese Umstände die Einhaltung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren): eine Epidemie und/oder Pandemie (wie das Coronavirus) und/oder damit zusammenhängende behördliche Maßnahmen, Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Belästigung, Feuer, Wasserschaden, Überschwemmung, Streik, Besetzung, Aussperrung, Ein- und Ausführungshindernisse, behördliche Maßnahmen, Defekte an Maschinen, Störungen in der Energieversorgung, alles sowohl bei BeachBreak als auch von Dritten, von denen BeachBreak die erforderlichen Materialien oder Rohstoffe ganz oder teilweise beziehen muss, sowie während der Lagerung oder des Transports, unabhängig davon, ob sie unter eigener Verwaltung stehen oder nicht.

Artikel 10 – Datenschutz

1. Im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags verarbeitet BeachBreak personenbezogene Daten des Kunden. BeachBreak verarbeitet, verwaltet und sichert personenbezogene Daten als Verantwortlicher mit größter Sorgfalt. Damit erfüllt sie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der nationalen Gesetzgebung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der BeachBreak-Website.

Artikel 11 – Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder nichtig sein, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam, und BeachBreak und der Kunde werden sich beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Bedeutung der nichtigen oder nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.

2. Die Rechtsbeziehung zwischen BeachBreak und dem Kunden unterliegt ausschließlich niederländischem Recht.

3. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, werden alle Streitigkeiten, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen BeachBreak und dem Kunden ergeben, ausschließlich vom zuständigen Gericht des Gerichts in Den Haag beigelegt.

DIE HAUSORDNUNG

Allgemeine Hausordnung

1. Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen des Personals von BeachBreak jederzeit Folge zu leisten.

2. Im Pavillon und am Ort der Aktivität müssen Minderjährige von einem Erwachsenen begleitet werden.

3. Das Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Orten gestattet.

4. Der Verzehr eigener Erfrischungen ist auf der Terrasse und im Pavillon nicht gestattet.

5. Die Teilnahme an einer Aktivität unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln ist nicht gestattet.

6. Das Vorhandensein von Waffen, körperliche oder verbale Gewalt oder andere unerwünschte Verhaltensweisen sind nicht gestattet.

7. Haustiere sind nicht erlaubt, mit Ausnahme von Hunden, sofern sie an der Leine geführt werden.

8. Das Fotografieren oder Filmen ist nur gestattet, soweit es für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist. In allen anderen Fällen ist die Genehmigung des Managements von BeachBreak erforderlich.

Zu beachten Die Unterkunft Surf School & Kidssurf

1. Der Kunde ist verpflichtet, für sich und die Sicherheit anderer zu sorgen und den Anweisungen des Personals von BeachBreak jederzeit Folge zu leisten.

2. Der Kunde muss im Besitz der Schwimmdiplome A & B sein.

3. Minderjährige dürfen nur mit Erlaubnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten an den Surfkursen teilnehmen.

4. Das Tragen eines Neoprenanzugs ist während des Surfunterrichts obligatorisch. .

5. Die Teilnahme an den Surfkursen ist nur gestattet, wenn die Verzichtserklärung vom Kunden bzw. Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten ausgefüllt wurde.

Hausordnung Surfcamps

6. Der Kunde ist verpflichtet, für sich und die Sicherheit anderer zu sorgen und den Anweisungen des Personals von BeachBreak jederzeit Folge zu leisten.

7. Der Kunde muss im Besitz der Schwimmdiplome A & B sein.

8. Minderjährige dürfen nur mit Erlaubnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten an den Surfcamps teilnehmen.

9. Das Tragen eines Neoprenanzugs ist während des Surfunterrichts obligatorisch. .

10. Die Teilnahme an den Surfcamps ist nur erlaubt, wenn die Verzichtserklärung vom Kunden oder Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten ausgefüllt wurde.

11. BeachBreak hat eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Mobbing. BeachBreak ist berechtigt, den Täter der Belästigung von der Teilnahme auszuschließen, wenn keine geeignete Lösung gefunden werden kann.

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