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AGB Sailingo UG
1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sailingo UG und die Informationen auf der Webseite bilden eine vollständige Vorabinformation zu den Reisen und sind wesentlicher Bestandteil des Reisevertrages. Durch das Absenden des Anmeldeformulars erklärt sich der Kunde einverstanden mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sailingo UG und schließt damit den Reisevertrag ab. Der Reisevertrag kommt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung von Sailingo UG zustande. Derjenige, der die Buchung vornimmt, wird Vertragspartner für Buchungen, die auch Dritte betreffen. Mit seiner Anmeldung bestätigt der Kunde, dass alle Erziehungsberechtigten mit der Teilnahme des Kindes am Sailingo UG Segeltörn einverstanden sind.
2. Veranstalter Sailingo UG | Wundtstraße 46E | 14057 Berlin | Geschäftsführer: Laurie Castro Camargo und Duncan Gillingham Telefon: 030/30308479 | Amtsgericht: Berlin Charlottenburg HRB 258831 B Stand: August 2023
3. Unsere Leistungen Maßgeblich für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind einzig und allein die Beschreibungen unserer Leistungen auf der Webseite sowie die relevanten Informationen in der Buchungsbestätigung. Wir bemühen uns, besondere Wünsche wie gemeinsame Unterbringung mit Freunden oder eine bestimmte Zimmerart zu erfüllen. Allerdings können wir dafür keine Garantie übernehmen. Auch eine exakte Route oder bestimmte Aktivitäten können wir nicht garantieren. Abhängig von den Häfen, die wir ansteuern, bemühen wir uns jedoch stets, passende und altersgerechte Aktivitäten anzubieten. Sailingo UG behält sich das Recht vor, Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (Leistungsänderungen) vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht in betrügerischer Absicht herbeigeführt wurden. Solche Leistungsänderungen sind gestattet, solange sie den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Falls eine notwendig werdende Leistungsänderung eine wesentliche Reiseleistung betrifft, hat der Kunde das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern Sailingo UG eine solche Reise ohne zusätzliche Kosten aus ihrem Angebot anbieten kann. In diesem Fall wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. Sailingo UG wird den Kunden umgehend über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen informieren. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. Gewährleistung Sailingo UG verpflichtet sich dazu, die Reise so zu erbringen, dass sie den zugesicherten Eigenschaften entspricht. Falls Sailingo UG die vereinbarten Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt, kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern dies einen angemessenen Aufwand nicht übersteigt. Beanstandungen und Abhilfeverlangen sind unverzüglich an das vor Ort anwesende Sailingo-UG-Personal oder an die Zentrale in Berlin zu richten. Sofern Sailingo UG nicht innerhalb einer angemessenen Frist, die der Kunde bestimmen kann, Abhilfe leistet, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn Sailingo UG die Abhilfe verweigert oder wenn eine sofortige Abhilfe aufgrund eines besonderen Interesses der Teilnehmer notwendig ist. Unabhängig von einer Minderung oder Kündigung kann der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Sailingo UG nicht zu vertreten hat.
5. Segeln und das Segelschiff Da das Segeln in der Natur stattfindet und von den Wetterbedingungen abhängig ist, kann es bei schlechtem Wetter zu verkürzten Segeln an einem oder mehreren Tagen kommen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des gesamten Reisepreises oder eines Teils davon. Das zur Verfügung gestellte Material und das Segelschiff sind grundsätzlich versichert. Jedoch übernimmt die Versicherung keinen Ersatz bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung. Das gleiche gilt für Schäden, die aufgrund der Nichtbefolgung von Anweisungen oder Sicherheitsbestimmungen entstehen. Die Teilnehmer tragen die Verantwortung für jegliche Schäden, die sie am Schiff, seinen Einrichtungen und der Ausrüstung verursachen. In solchen Fällen ist der Teilnehmer für den Schadensersatz verantwortlich. Mit dem Betreten des Schiffes wird jeder Teilnehmer zum Mitglied der Besatzung. Jeder Teilnehmer beteiligt sich nach seinen Fähigkeiten an den Arbeiten an Bord und verpflichtet sich, die Sicherheitsvorschriften zu befolgen. Aufgrund des begrenzten Stauraums in den Kabinen darf jeder Teilnehmer höchstens 2 weiche Taschen mitbringen, die möglicherweise unter den Betten aufbewahrt werden.
6. Zahlungsweise Die Anzahlung in Höhe von 150,- € wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aufgrund der speziellen Form der Pauschalreise für Kinder und Jugendliche. Der Rest des Reisepreises, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung, ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Lastschrift. Falls der Kunde die fälligen Zahlungen nicht leistet, behält sich Sailingo UG das Recht vor, nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. in Rechnung zu stellen.
7. Rücktritt vom Vertrag Der Kunde hat die Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten, indem er eine schriftliche Kündigung einreicht. Der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Sailingo UG ist maßgeblich. Der Rücktritt kann per E-Mail an info@sailingo-trips.eu oder per Einschreiben an Sailingo UG, Wundtstr. 46E, 14057 Berlin, erfolgen. Falls Sie eine Email schicken, bewahren Sie die Empfangsbestätigung Ihrer Nachricht auf. Im Falle eines Rücktritts entfällt der Anspruch des Kunden auf den Reisepreis. Sailingo UG behält sich jedoch das Recht vor, eine faire Entschädigung zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird pauschal wie folgt festgelegt: Rücktritt bis 90 Tage vor dem Beginn der gebuchten Reise: stornokosten frei Rücktritt bis 60 Tage vor dem Beginn der gebuchten Reise: 150,00 Euro Rücktritt ab 30 und bis 60 Tagen vor dem Beginn der gebuchten Reise: 50 Prozent des Reisepreises Rücktritt bis 30 Tage vor dem Beginn der gebuchten Reise: 100 Prozent des Reisepreises Nicht Antreten der gebuchten Reise ohne schriftliche Erklärung: 100 Prozent des Reisepreises Rücktritt für Transfers später als 30 Tage vor der gebuchten Fahrt: 100 Prozent des Preises der Fahrkarte Wenn die Durchführung der Reise aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt, wie zum Beispiel Krieg, Epidemien oder Naturkatastrophen, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, haben sowohl die Sailingo UG als auch der Kunde das Recht, den Vertrag gemäß dieser Regelung zu kündigen. Die Sailingo UG kann bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl von 15 nicht erreicht wird. Die Sailingo UG wird ihr Bestes tun, um alternative Angebote anzubieten, wie zum Beispiel eine Umbuchung auf eine andere Reise. Wenn der Sammeltransfer abgesagt wird, hat der Kunde das Recht, die gesamte Reise zu kündigen. Falls die Reise nicht stattfindet, erstattet die Sailingo UG den bereits gezahlten Reisepreis. Weitere Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
8. Reiseabbruch Kinder und Jugendliche sind verpflichtet, den Anweisungen der Aufsichtspersonen und der Crew zu folgen. Wenn ein Teilnehmer die Reise aus Gründen unterbricht oder abbricht, die nicht von Sailingo UG zu vertreten sind, wird keine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen oder bereits geleistete Zahlungen gewährt. Falls Teilnehmer die Reise aufgrund eigenem Fehlverhalten verlassen müssen, ist ebenfalls keine Erstattung möglich. Teilnehmer mit ansteckenden Krankheiten können die Reise nicht fortsetzen. Falls während der Reise ein Teilnehmer ärztliche Hilfe benötigt, trägt der Kunde alle damit verbundenen Kosten (wie z.B. Fahrtkosten zum Arzt oder Krankenhaus, medizinische Versorgungskosten) und muss diese unverzüglich nach Vorlage von Belegen erstatten. Wir empfehlen den individuellen Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.
9. Abholung Falls der Teilnehmer am Rückreisetag nicht bis zum in den Reiseunterlagen angegebenen Zeitpunkt am Camport abgeholt wird und wir Sie nicht erreichen können, behalten wir uns das Recht vor, den Teilnehmer ohne weitere Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten an den Kindernotdienst oder örtliche Jugendbehörden zu übergeben. Alternativ können wir den Teilnehmer mit dem begleiteten Transfer mitnehmen, sofern der Abholpunkt näher für Sie ist. Jegliche Kosten, die durch die verspätete Abholung oder die Nichtabholung entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
10. Pass- und Visavorschriften Es ist erforderlich, dass jeder Teilnehmer seinen Reisepass oder EU-Ausweis während der Reise mit sich führt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Pass- und Zollvorschriften einzuhalten. Die Verantwortung für sämtliche Einreisevoraussetzungen im Zusammenhang mit der gebuchten Reise, wie Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten und andere erforderliche Dokumente, liegt beim Kunden. Jegliche Konsequenzen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften ergeben, tragen ebenfalls der Kunde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass sein Reisepass und alle anderen benötigten Dokumente ausreichende Gültigkeit besitzen.
11. Foto- und Videoaufnahmen Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmern während der Reise werden von Sailingo UG zur werblichen Darstellung der Segeltörn von Sailingo UG verwendet. Das Einverständnis hierfür gilt als erteilt, sofern bei der Reisebuchung dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
12. Haftung Die Haftung von Sailingo UG für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist begrenzt auf das Dreifache des Reisepreises, es sei denn, der Schaden wurde vom Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht, oder Sailingo UG ist allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers für den Schaden verantwortlich. Falls für eine Leistung, die von einem Leistungsträger erbracht wird, internationale Übereinkommen oder gesetzliche Vorschriften gelten, die die Entstehung oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unter bestimmten Bedingungen oder Beschränkungen regeln oder ausschließen, kann sich Sailingo UG auch gegenüber dem Kunden darauf berufen. Sailingo UG übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, es sei denn, diese werden ausdrücklich zur Verwahrung an Sailingo UG übergeben. Falls ein Teilnehmer Schäden an einem Segelschiff, das Eigentum von Sailingo UG oder anderer Leistungsträger ist, verursacht, sind diese Schäden vom Teilnehmer zu tragen. Wenn während der Reise ein Teilnehmer ärztliche Hilfe oder medizinische Betreuung benötigt, sind sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen.
13. Schlussbestimmungen Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Sailingo UG gegen den Kunden gilt der Wohnsitz des Kunden als maßgebend, es sei denn, der Kunde hat nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. In diesen Fällen ist Berlin, der Sitz von Sailingo UG, maßgebend. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Auslegungsfragen bezüglich einer Bestimmung in der ins Englische übersetzten Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die deutsche Version Vorrang und ist maßgeblich. Ansprüche aufgrund von Reisemängeln (§§ 651c bis 651f BGB) verfallen nach Ablauf von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Tag, an dem die Reise gemäß dem Reisevertrag enden sollte. Die Regelung betrifft ausschließlich Ansprüche im Zusammenhang mit Reisemängeln und hat keinen Einfluss auf die Geltendmachung anderer Ansprüche. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat keine Wirksamkeit auf die Gültigkeit des gesamten Vertrages.